Feste Anstellung
Volljurist / Volljuristin (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Universitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung.
Einrichtung: Hochschulleitung – Stabsstelle Grundsatzfragen Recht, Organisation, Gremien (GROG)
Vergütung: TV-L
Umfang: Vollzeit (100 %)
Besetzungsdatum: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 28.06.2026
Das sind wir:
Die Stabsstelle Grundsatzfragen Recht, Organisation, Gremien (GROG) ist die zentrale juristische Denkfabrik der LMU. Im Auftrag der Hochschulleitung bearbeiten wir rechtliche Querschnitts- und Grundsatzthemen von universitätsweiter Bedeutung, gestalten interne Regelwerke und begleiten die Weiterentwicklung der Universität – vom Organisations- und Gremienrecht über strategische Kooperationen bis zur digitalen Transformation der Verwaltung. Wir beraten den Senat sowie weitere zentrale Organe und verstehen uns als verlässliche Partnerin in allen rechtlichen Grundsatzfragen.
Klingt nach einem Umfeld, in dem Sie etwas bewegen wollen? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.
Wir suchen Sie:
Volljurist / Volljuristin (m/w/d)
am Standort München
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Ludwig-Maximilians-Universität München
Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ist nicht nur eine der renommiertesten Universitäten Europas, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Die LMU legt großen Wert darauf, ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung gleichberechtigt Teil der akademischen Gemeinschaft werden können. Durch verschiedene Programme und Unterstützungssysteme fördert die Universität die individuelle Entwicklung und Teilhabe aller Mitarbeitenden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Barrieren abzubauen und den Zugang zu einem inspirierenden Arbeitsumfeld zu erleichtern. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden an der LMU nicht nur spannende Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein respektvolles und unterstützendes Klima, das ihre Talente und Fähigkeiten wertschätzt. Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist somit eine ausgezeichnete Wahl für all jene, die eine sinnstiftende und inklusive Karriere anstreben.
Standort: München
🗺️ Region: D-PLZ 81
📍 Koordinaten: 48.1506882, 11.5803604
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.