Feste Anstellung
Volljurist (m/w/d) als Referatsteilleitung „Aus- und Fortbildung“
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
27.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) übt die Aufsicht über die sieben Bauämter des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN) aus. Mit rund 360 Beschäftigten sind wir für die Bauprojekte des Landes und des Bundes in Niedersachsen sowie für das Landesliegenschaftsmanagement verantwortlich.
An unserem Standort Hannover suchen wir im Referat „Personal, Aus- und Fortbildung“ unbefristet einen
Volljuristen (m/w/d) als Referatsteilleitung „Aus- und Fortbildung“
Besoldung nach A 14 NBesG bzw. Entgeltgruppe 14 TV‑L | Kennziffer 26/2026 | Bewerbungsfrist: 30.06.2026
Im Referatsteil „Aus- und Fortbildung“ sind folgende Fachaufgaben angesiedelt:
- Planung und Steuerung der Fortbildungen im SBN einschließlich Haushaltssteuerung,
- Personalsachbearbeitung im Bereich der Ausbildungsgänge,
- Laufende Fortbildungssachbearbeitung,
- Durchführung der Personal-Recruiting-Messen,
- Fachaufsicht über den Bereich Aus- und Fortbildung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Staatliches Baumanagement Niedersachsen
📍 Nienburg, Bückeburg, Wunstorf, Hameln
Weitere Jobs bei Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Sachbearbeitung (m/w/d) Social Media und Digitales Recruiting im Bereich Personal
Volljuristen (m/w/d) als Referatsleitung
Standort: Hannover
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.3667412, 9.7311001
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.