Feste Anstellung
Volljurist als Abteilungsleitung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
09.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur ist beim Hessischen Landesarchiv zum 1. Dezember 2026 die Stelle der
Volljurist als Abteilungsleitung (m/w/d)
(Vollzeit, unbefristet, Dienstort: Marburg)
zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes (bis Besoldungsgruppe A15 HBesG) oder vergleichbare Tarifbeschäftigte (Entgeltgruppe 15 TV-H).
Das Hessische Landesarchiv ist als Landesoberbehörde für alle Bereiche des staatlichen Archivwesens in Hessen zuständig. In den Staatsarchiven in Wiesbaden, Darmstadt und Marburg mit zwei Außenstellen bewahrt das Hessische Landesarchiv in großem Umfang schriftliches Kulturgut, insbesondere von staatlichen Stellen des Landes Hessen, das von der Gegenwart bis weit in das Mittelalter zurückreicht, und macht es der Öffentlichkeit zugänglich.
Die dezentral verortete Abteilung Zentrale Einrichtungen des Hessischen Landesarchivs ist zuständig für die administrativen Querschnittsaufgaben Organisation, Haushalt und Personal sowie für fachliche Querschnittsaufgaben. Hierzu gehört das Referat Digitale Dienste mit seinen vielfältigen, zukunftsweisenden Aufgaben. Es betreut die gesamte IT-Infrastruktur des Hessischen Landesarchivs und entwickelt diese weiter. Im Bereich des archivfachlichen Portfolios ist es für die technische Entwicklung, den Betrieb und die Wartung des zentralen archivischen Fachinformationssystems „Arcinsys“ zuständig. Es verantwortet ferner die Archivierung elektronisch entstandener Unterlagen, die im Digitalen Magazin „DIMAG“ gespeichert und verwaltet werden. „Arcinsys“ und „DIMAG“ werden als Inhouse-Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern weiterentwickelt und genutzt. Ferner managt dieses Referat die jährlich in hoher sechsstelliger Zahl insbesondere im Rahmen des Kulturgutschutzes angefertigten Digitalisate von Archivgut und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Eine weitere Fachaufgabe besteht in der Beratung der Landesverwaltung in Fragen der Schriftgutverwaltung im Hinblick auf die spätere Archivierung elektronischer Unterlagen. Die Leitung der fachlichen Querschnittsaufgaben obliegt einer archivfachlich ausgebildeten Person, die zugleich die Stellvertretung der Abteilungsleitung innehat.
Die Abteilungsleitung hat ihren Dienstsitz im Gebäude der Abteilung Hessisches Staatsarchiv Marburg. Er befindet sich in einem historischen, zugleich modern ausgestatteten Archivzweckbau in der attraktiven Universitätsstadt Marburg, in der sich ein breitgefächertes akademisch-kulturelles Leben mit einem hohen Freizeitwert verbindet. Das Hessische Landesarchiv ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert. Wir bieten Ihnen einen familienfreundlichen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Marburg
🗺️ Region: D-PLZ 35
📍 Koordinaten: 50.8035507, 8.7629099
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.