Feste Anstellung
Verwaltungsinformatiker*in
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Bereich IT-Koordination bildet die Schnittstelle zwischen allen Fachbereichen der DRV Nord und ihrem IT-Dienstleister, die NOW IT GmbH. Es ist Ansprechpartner und Servicebereich in allen Fragen bezüglich GRVS, SAP oder sonstiger IT-Anwendungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten bei der Handhabung und Optimierung eingesetzter IT-Anwendungen und der Entwicklung neuer Anforderungen zur effektiven IT-Unterstützung der Arbeitsabläufe.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Fungieren als Schnittstelle zwischen den Fachabteilungen der DRV Nord und dem IT-Dienstleister NOW IT GmbH.
- ✓ Beratung und Unterstützung bei der Nutzung und Verbesserung von IT-Anwendungen wie GRVS und SAP.
- ✓ Entwicklung neuer Anforderungen zur Optimierung der IT-gestützten Arbeitsprozesse.
- ✓ Bereitstellung von Serviceleistungen in allen IT-relevanten Fragestellungen.
Die DRV Nord kooperiert eng mit NOW IT GmbH im Bereich IT-Koordination.
Über das Unternehmen
Deutsche Rentenversicherung Nord
Die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber aus, der in seinen Werten Inklusion und Chancengleichheit fest verankert hat. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf Vielfalt und individuelle Stärken setzt. Das Unternehmen fördert aktiv die berufliche Integration und ermöglicht allen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial zu entfalten. Durch gezielte Maßnahmen wie barrierefreie Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeitmodelle wird die Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Bedürfnissen gewährleistet. Die Deutsche Rentenversicherung Nord legt großen Wert auf ein respektvolles Miteinander und schafft eine Kultur, in der Vielfalt als Bereicherung angesehen wird. Jobsuchende mit Schwerbehinderung können auf eine Vielzahl von Karrieremöglichkeiten in einem stabilen und wertschätzenden Umfeld zugreifen. Die Deutsche Rentenversicherung Nord bietet nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch Raum für persönliche und fachliche Weiterentwicklung, was sie zu einem idealen Arbeitgeber für alle macht, die auf der Suche nach einer sinnstiftenden beruflichen Perspektive sind.
Weitere Jobs bei Deutsche Rentenversicherung Nord
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Lübeck
📮 PLZ: 23556
🗺️ Region: D-PLZ 23
📍 Koordinaten: 53.8671989, 10.6478004
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.