Feste Anstellung
Verbandsreferent:in (w/m/d) in der Abteilung Jugendpastoral
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bischöfliche Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungsbehörde des Bistums Hildesheim. Im Bischöflichen Generalvikariat sowie in den Gemeinden und Einrichtungen des Bistums arbeiten rund 2500 Menschen. Im Bistum Hildesheim leben rund 500 000 Katholikinnen und Katholiken. Das Bistum erstreckt sich von Cuxhaven bis Hann. Münden und von der Weser bis zum östlichen Rand Niedersachsens.
Verbandsreferent:in (w/m/d) in der Abteilung Jugendpastoral
Das Bischöfliche Generalvikariat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Verbandsreferentin / einen Verbandsreferenten in der Abteilung Jugendpastoral. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39,8 Stunden (Vollzeit). Dienstsitz ist in 31134 Hildesheim.
Unterstützen Sie die Jugendverbandsarbeit von morgen!
Sie möchten junge Menschen begleiten, kirchliche Bildungsarbeit mitgestalten und gemeinsam mit Ehrenamtlichen neue Wege gehen? In dieser unbefristeten Vollzeitstelle übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der Stärkung der katholischen Jugendverbände CAJ, KjG und KSJ in der Diözese Hildesheim. Sie arbeiten konzeptionell, koordinierend und unterstützend – immer mit dem Ziel, Räume für Beteiligung, Bildung und Gemeinschaft zu schaffen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bischöfliches Generalvikariat Bistum Hildesheim
Das Bischöfliche Generalvikariat Bistum Hildesheim zeichnet sich als ein besonders attraktiver Arbeitgeber aus, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Personalpolitik stellt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit fördert das Unternehmen aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein unterstützendes und respektvolles Arbeitsumfeld. Durch gezielte Programme und Schulungen stellt das Generalvikariat sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die Möglichkeit haben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die wertschätzende Unternehmenskultur und der kollegiale Zusammenhalt tragen dazu bei, dass sich alle Mitarbeitenden wohlfühlen und ihre individuellen Stärken einbringen können. Das Bischöfliche Generalvikariat Bistum Hildesheim bietet so nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein echtes Zuhause für Menschen, die eine aktive Rolle in der Gesellschaft spielen möchten. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende und fördernde Arbeitsatmosphäre, die sie auf ihrem beruflichen Weg unterstützt.
Weitere Jobs bei Bischöfliches Generalvikariat Bistum Hildesheim
Referent:in für Prävention (w/m/d)
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Assistenz Stabsabteilung Recht (w/m/d)
Standort: Hildesheim
🗺️ Region: D-PLZ 31
📍 Koordinaten: 52.1490936, 9.9459600
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.