Feste Anstellung
Technischer Projektleiter – Unmanned Ground Vehicles (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.01.2026
Branche
Fahrzeugbau/-zulieferer
In der Abteilung Produktentwicklung für Unmanned Ground Vehicles (UGV) bauen wir aktuell ein neues Kompetenzfeld für autonome und ferngesteuerte Systeme im Bereich unserer Nutzfahrzeug-Baureihen auf.
Ein strategisches Wachstumsfeld, welches unsere Nutzfahrzeug-Baureihen und zukünftige Kundenlösungen maßgeblich prägen wird. Unser Ziel ist es, innovative Lösungen für unbemannte Bodenfahrzeuge zu entwickeln und diese sicher in bestehende Plattformen zu integrieren.
Als Technischer Projektleiter:in bist Du der zentrale Treiber, um dieses Umfeld intern voranzubringen, agile Strukturen aufzubauen und die Integration autonomer Systeme in unsere Fahrzeugplattformen sicherzustellen.
Darüber hinaus gestaltest Du die Weiterentwicklung hin zu zukünftigen Business-Lösungen, wie die Integration in Offboard-Kundenlösungen und digitale Services, und koordinierst interne und externe Projektmannschaften in einem dynamischen, sich ständig verändernden Umfeld.
Werde Teil unseres globalen Teams: Du machst den Unterschied – YOUMAKEUS
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Daimler Truck AG in Leinfelden-Echterdingen präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen legt großen Wert auf Chancengleichheit und setzt sich dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Durch maßgeschneiderte Förderprogramme und ein integraves Arbeitsumfeld unterstützt Daimler Truck AG seine Mitarbeiter dabei, ihre individuellen Stärken voll ausspielen zu können. Inklusion wird hier nicht nur als Verpflichtung, sondern als wertvolle Bereicherung angesehen. Die Daimler Truck AG bietet zahlreichen Jobsuchenden mit Schwerbehinderung eine Plattform, um ihre Talente in einem innovativen Umfeld weiterzuentwickeln. Die kontinuierliche Ausbildung und die gezielte Unterstützung von Mitarbeitern mit besonderen Bedürfnissen tragen dazu bei, ein anregendes und respektvolles Arbeitsklima zu schaffen. Interessierte Fachkräfte finden in der Daimler Truck AG einen Arbeitgeber, der ihre Fähigkeiten schätzt und sie auf ihrem beruflichen Weg fördert. So wird jeder Job bei Daimler zu einer Chance für eine erfolgreiche Karriere in der Nutzfahrzeugindustrie.
📍 Leinfelden-Echterdingen
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Standort: Wörth
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.