Befristeter Vertrag

Technische*r Mitarbeiter*in (d/m/w) in Teilzeit (50%) Kennziffer: 26.01-9200

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

14.01.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt betreibt eine der führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Wissenschaft. Derzeit wird in internationaler Zusammenarbeit die neue Anlage FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research) gebaut, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. GSI und FAIR bieten die Gelegenheit, in diesem internationalen Umfeld mit einem Team von Mitarbeiter*innen zusammenzuarbeiten, das sich täglich dafür einsetzt, Wissenschaft auf Weltniveau zu betreiben.

Für die Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz, Gruppe Beschleunigerstrahlenschutz, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Technische*n Mitarbeiter*in (d/m/w) in Teilzeit (50%)

Kennziffer: 26.01-9200

zur Unterstützung der fristgerechten Abarbeitung von monatlich wiederkehrenden Aufgaben in der Personendosimetrie (Strahlenschutz).

Die Beschäftigung kann auch im Rahmen einer studentischen Aushilfstätigkeit erfolgen (max. 20 Stunden/Woche).

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Über das Unternehmen

Logo von GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH in Darmstadt ist ein führendes Forschungsinstitut, das sich der Erforschung von Schwerionen widmet und gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung wahrgenommen wird. Die Organisation legt großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit und bietet ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das insbesondere auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung zugeschnitten ist. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeiten schafft das GSI eine Atmosphäre, in der Vielfalt geschätzt wird und jeder seine individuellen Stärken einbringen kann. Das GSI setzt sich aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen und die Integration aller Mitarbeitenden zu fördern, sodass jeder die Möglichkeit hat, eine bedeutende Rolle im Forschungsprozess zu übernehmen. Bei GSI Helmholtzzentrum stehen nicht nur herausragende Karrierechancen, sondern auch ein respektvolles Miteinander im Mittelpunkt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind hier herzlich willkommen und finden ein Umfeld, in dem sie ihre Talente entfalten und weiterentwickeln können.

Standort: Darmstadt

🗺️ Region: D-PLZ 64

📍 Koordinaten: 49.9306717, 8.6799297

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.