Feste Anstellung

Technischer Leiter (m/w/d) Gebäudemanagement

Monheimer Einkaufszentren I GmbH

📍 Monheim am Rhein

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

04.03.2026

Branche

Immobilien

Sie haben Lust auf Innovation, Dynamik und Ver­änderung? Wir auch! Sie wollen Teil eines tollen Teams aus Jung und Alt werden, in dem nicht nur Sie selbst motiviert sind und Spaß an kreativer Arbeit haben, sondern all Ihre Kolleginnen und Kollegen auch? Perfekt! Wir sind alle schon da – und freuen uns auf Sie!

Die Monheimer Einkaufszentren Gesell­schaften sind im Eigen­tum der lokalen Einzel­handels­immobilien Rathaus­center, Monheimer Tor und Holzweg-Passage, in deren Umge­staltung und Revi­talisierung massiv investiert wurde, um die Innenstadt nach modernen Grundsätzen neu zu konzipieren. Derzeit erfolgt die Umsetzung eines weiteren Gebäudekomplexes zur Vervollständigung des Innenstadtumbaus. So entsteht in der Mitte der Stadt ein moderner Marktplatz, der Handel, Gastronomie, Freizeit und Kultur aber auch Arbeiten und Wohnen auf ideale Weise miteinander verknüpft. Wir sind 100-prozentige Tochter­gesell­schaften der Stadt Monheim am Rhein, die mit ihren 45.000 Menschen zählenden Einwohner­schaft verkehrs­günstig zwischen Düssel­dorf und Köln liegt und als Wohn- und Arbeits­ort eine außer­ordentlich hohe Lebens­qualität bietet.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für die Betreuung unserer Handels- und Büroimmobilien einen

Technischen Leiter (m/w/d) Gebäudemanagement

Die unbefristete Vollzeitstelle in einer der wohl inno­vativsten und spannendsten Städte des Landes ist nach dem Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst aus­gewiesen. Bitte geben Sie Ihre Gehalts­vorstellung bei der Bewerbung an.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Monheim am Rhein

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 51.0999985, 6.8916998

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.