Feste Anstellung
Techniker /-in oder Spezialist /-in (m/w/d) für Brandmelde- und Alarmsysteme
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
05.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Hochschulrechenzentrum (HRZ) – Wir sind das IT-Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Ob Datenverarbeitung, Infrastruktur oder Telekommunikationsversorgung – wir ermöglichen rund 25.000 Studierenden und 5.800 Beschäftigten jeden Tag aufs Neue, Wissenschaft und Forschung für die Gesellschaft voranzutreiben. Das macht uns zum technischen Nervensystem der Universität – werden auch Sie ein Teil davon.
Verstärken Sie unser HRZ ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit als
Techniker /-in oder Spezialist /-in (m/w/d) für Brandmelde- und Alarmsysteme
Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 10 TV-H.
Ihr Umfeld
Das HRZ ermöglicht Entdeckungen von morgen mit IT von heute – begleiten Sie uns im Team Nachrichtentechnik dabei. Hier administrieren Sie zukünftig die Gefahrenmelde- und BOS-Funkanlagen der JLU mit zugehöriger Hardware- und Software-Komponenten für Sicherheit in Verwaltung, Forschung und Lehre.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Justus-Liebig-Universität Gießen
Die Justus-Liebig-Universität Gießen ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Als Institution, die Chancengleichheit großschreibt, schafft sie ein Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung vielfältige Möglichkeiten bietet, ihre Talente zu entfalten. Die Universität Gießen erkennt die Stärken, die Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten in ein Team einbringen können, und engagiert sich für eine inklusive Unternehmenskultur, die sich durch Respekt und Gleichberechtigung auszeichnet. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur interessante und abwechslungsreiche Arbeitsplätze, sondern auch zahlreiche Programme zur beruflichen Weiterentwicklung und individuelle Unterstützung. Durch Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge und spezielle Schulungen stellt die Justus-Liebig-Universität sicher, dass alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen erfolgreich arbeiten können. Diese Offenheit zeigt sich auch in der wertschätzenden Zusammenarbeit innerhalb der Teams. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil einer dynamischen Gemeinschaft zu werden, die den persönlichen und beruflichen Aufstieg fördert und Möglichkeiten schafft, die über das Gewöhnliche hinausgehen.
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Geschäftsführer/in (m/w/d) des Interdisziplinären Forschungszentrums (iFZ)
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.