Weitere: Handwerk, Dienstleistung und Fertigung
Teamleitung Hauswirtschaft (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bistum Mainz mit dem Bischöflichen Ordinariat als zentraler Verwaltungsbehörde ist Arbeitgeber für aktuell ca. 5200 Menschen. Es erstreckt sich auf ca. 7.700 Quadratkilometer überwiegend in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Im Bistum Mainz, Dezernat Seelsorge Jugendhaus Don Bosco, Mainz, ist zum 01.03.2026 eine Stelle zu besetzen als
Teamleitung Hauswirtschaft (m/w/d)
Vollzeit, 39 Wochenstunden, unbefristet, Dienstsitz Mainz
Kennziffer 4 / 2026
Als Tagungs- und Beleghaus für Kinder-, Jugend- und Familiengruppen hat sich das Jugendhaus Don Bosco schon lange einen Namen gemacht. Daher freuen wir uns sehr, wenn Sie uns tatkräftig darin unterstützen möchten, dass sich unsere Gäste hier wohlfühlen und gerne wieder kommen.
Anstellungsart: Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Jugendhaus Don Bosco in Mainz ist ein engagierter Arbeitgeber, der sich durch ein starkes Bekenntnis zur Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Als Teil seiner sozialen Mission fördert das Unternehmen ein respektvolles und unterstützendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Hier wird Wert auf Vielfalt gelegt, sodass jeder Mitarbeiter seine individuellen Stärken entfalten kann. Das Jugendhaus bietet nicht nur eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in einem dynamischen Team, sondern auch gezielte Programme zur Förderung der Teilhabe. Durch kontinuierliche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sorgt das Unternehmen dafür, dass alle Angestellten die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, sich in einem inspirierenden Umfeld einzubringen und ihre Talente weiterzuentwickeln. Für Jobsuchende, die Wert auf einen verantwortungsvollen Arbeitgeber legen, der Inklusion aktiv lebt, ist das Jugendhaus Don Bosco eine attraktive Wahl. Engagierte Fachkräfte finden hier die Möglichkeit, ihre beruflichen Ziele zu erreichen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Mainz
🗺️ Region: D-PLZ 55
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.