Feste Anstellung
Teamleiter Kundenservice – Schwerpunkt Beschwerdemanagement (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.01.2026
Branche
Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung
Was uns besonders macht? Wir sind cool wie ein Start-up und solide wie ein Konzern. Bei lekker gestalten wir heute die Energie von morgen. Mit rund 400.000 Kund*innen sind wir seit Anfang der 2000er Jahre eine erfolgreiche, umwelt- und klimafreundliche Alternative zu den großen Energiekonzernen.
Als Teamleitung im Kundenservice mit dem Schwerpunkt Beschwerdemanagement gibst du Orientierung, ohne Grenzen zu setzen - du schaffst Raum für Verantwortung, Entwicklung und echte Teamleistung. Du motivierst deine Mitarbeitenden, ihr Bestes zu geben, und formst aus Fähigkeiten Erfolge - immer mit klarem Fokus auf Kundenerlebnisse und Qualität. Mit Mut zur Veränderung hinterfragst du den Status quo, setzt neue Impulse und gestaltest Prozesse, die wirklich wirken. Gemeinsam mit deinem Team treibst du die Weiterentwicklung unseres Kundenservice voran und setzt dabei neue Maßstäbe in Servicequalität und Effizienz.
Du erkennst dich wieder? Dann komm zu uns. lekker ist für dich.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die lekker Energie GmbH mit Sitz in Heinsberg ist ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit hoch schätzt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für ein inklusives Arbeitsumfeld ein, in dem Menschen mit Schwerbehinderung gleichwertige Chancen erhalten. Durch individuelle Förderung und Anpassungen der Arbeitsplätze wird eine erfolgreiche Integration in das Team gewährleistet. Lekker Energie steht für eine offene Unternehmenskultur, die Kreativität und Innovation fördert. Mitarbeiter werden hier als wertvolle Teilhabende geschätzt, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Hintergründen. Die Anstellung von Menschen mit Schwerbehinderung wird nicht nur als Beitrag zur sozialen Verantwortung gesehen, sondern auch als Chance, die Perspektiven und Ideen innerhalb des Unternehmens zu bereichern. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei lekker Energie ein unterstützendes Umfeld, das auf persönliche Entwicklung und beruflichen Erfolg ausgelegt ist. Das Unternehmen ist stolz darauf, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der Vielfalt als Stärke erkennt und fördert. Bewerbungen sind jederzeit willkommen, um gemeinsam an einer nachhaltigen Energielösung der Zukunft zu arbeiten.
📍 Heinsberg
Standort: Heinsberg
🗺️ Region: D-PLZ 52
📍 Koordinaten: 51.0662994, 6.1055002
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.