Befristeter Vertrag

Teamassistenz (m/w/d) – Hochschulverwaltung & Projektorganisation im CHANCEN-Verbund

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Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Teamassistenz (m/w/d) im CHANCEN-Verbund

Kennziffer: L 79 32 12 25

Befristung: befristet bis 30.09.2029

Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Standort: Landau

Umfang: Vollzeit (39 Std./Woche)

Vergütung: Entgeltgruppe 8 TV-L

Fachbereich: Erziehungswissenschaften Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaften: AB Empirische Schulforschung

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) ist mit rund 17.000 Studierenden, mehr als 300 Professuren und rund 160 Studiengängen die Technische Universität des Landes Rheinland-Pfalz. Als Ort internationaler Spitzenforschung bietet sie exzellente Arbeitsbedingungen und Karrierechancen. Wer an der RPTU lernt, forscht oder arbeitet, erlebt ein weltoffenes Umfeld und gestaltet die Zukunft.

Die ausgeschriebene Stelle ist in dem vom BMBFSFJ geförderten CHANCEN-Verbund eingebunden. Im CHANCEN-Verbund arbeiten 20 Hochschulen und Institutionen zusammen zur wissenschaftlichen Begleitung und Beratung länderseitiger Akteur*innen in der Umsetzung des Startchancen-Programms. An der RPTU sind ab 01. Januar 2026 zwei Struktureinheiten des CHANCEN-Verbunds unter Leitung von Prof. Dr. Karina Karst (AB Empirische Schulforschung) verortet. Die Befristung erfolgt bis zum Ende der ersten Finanzierungstranche (30.09.2029) – eine Verlängerung um weitere 5 Jahre bis 31.12.2034 ist geplant.

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Über das Unternehmen

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Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau ist ein führender Arbeitgeber, der sich durch eine beeindruckende Arbeitsumgebung und wertschätzende Unternehmenskultur auszeichnet. Die Universität legt großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Maßnahmen und Programme unterstützt sie das Ziel, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Universität bietet nicht nur vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern fördert auch eine offene und respektvolle Atmosphäre, in der Diversität geschätzt wird. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine herausfordernde Tätigkeit, sondern auch ein engagiertes Team, das individuelle Stärken und Talente anerkennt. Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau setzt sich aktiv für die Belange ihrer Mitarbeitenden ein und zeigt damit, dass sie ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber ist, der die Wertschätzung von Vielfalt als Schlüssel zu Innovation und Erfolg versteht.

Standort: Landau

📮 PLZ: 76829

🗺️ Region: D-PLZ 76

📍 Koordinaten: 49.1940002, 8.0986996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.