Befristeter Vertrag

Studentische Hilfskräfte für Unterstützungsaufgaben im Service Center

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT)

📍 Nürnberg

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts im erweiterten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Sitz in Bonn. Qualität und Engagement bilden die Basis für unseren Service: Als Bundesbehörde sind wir Dienstleisterin für 256.000 Versorgungsempfänger/-innen der Post, Telekom und Deutsche Bank AG. Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld.

Zur Verstärkung unseres Fachbereiches 44 (Kompetenzzentrum Beamtenversorgung) suchen wir, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet für 2 Jahre, für bis zu 20 Wochenstunden, am Dienstort Nürnberg mehrere

Studentische Hilfskräfte für Unterstützungs­aufgaben im Service Center

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.