Feste Anstellung

Stiftungsvorstand (m/w/d) für den Verantwortungsbereich Finanz- und Organisationsmanagement

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

10.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stiftung Unabhängige Patienten­beratung Deutschland (UPD) ist eine nach § 65 b SGB V durch den Spitzen­verband der Kranken­kassen (GKV-Spitzen­verband) im Aufbau befindliche Stiftung, welche die Sicher­stellung einer unab­hängigen, qualitäts­gesicherten und kosten­freien Infor­mation und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheits­rechtlichen Fragen entwickelt. Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch den Betrieb eines bundes­weiten und zentral organisierten digitalen und telefonischen Informations- und Beratungs­angebotes sowie Beratungs­stellen vor Ort.

Geschäftsführendes Organ der Stiftung ist der hauptamtliche Stiftungs­vorstand, bestehend aus zwei gleich­berechtigten Personen. Schwer­punkte der Tätig­keit der beiden Mitglieder des Stiftungs­vorstandes sind sowohl die umfassende Sicher­stellung der Betriebs­organisation, die strategische Verant­wortung für Finanzen, Haus­halt, Controlling, Recht und Personal sowie die Steuerung externer Dienst­leister wie auch der Beratungs­qualität, die Weiter­entwicklung der Beratungs­inhalte und Methoden sowie das Wissens­management. Neben der strategischen Gesamt­verantwortung ist eine fachliche Aufgaben­teilung vorgesehen.

Wir suchen am Standort in Berlin zum frühest­möglichen Zeit­punkt eine Person (m/w/d) in der Funktion

Stiftungsvorstand (m/w/d) für den Verantwortungsbereich Finanz- und Organisationsmanagement

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Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5167007, 13.3999996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.