Feste Anstellung
Stiftungsvorstand (m/w/d) für den Verantwortungsbereich Finanz- und Organisationsmanagement
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
10.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine nach § 65 b SGB V durch den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Aufbau befindliche Stiftung, welche die Sicherstellung einer unabhängigen, qualitätsgesicherten und kostenfreien Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen entwickelt. Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch den Betrieb eines bundesweiten und zentral organisierten digitalen und telefonischen Informations- und Beratungsangebotes sowie Beratungsstellen vor Ort.
Geschäftsführendes Organ der Stiftung ist der hauptamtliche Stiftungsvorstand, bestehend aus zwei gleichberechtigten Personen. Schwerpunkte der Tätigkeit der beiden Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind sowohl die umfassende Sicherstellung der Betriebsorganisation, die strategische Verantwortung für Finanzen, Haushalt, Controlling, Recht und Personal sowie die Steuerung externer Dienstleister wie auch der Beratungsqualität, die Weiterentwicklung der Beratungsinhalte und Methoden sowie das Wissensmanagement. Neben der strategischen Gesamtverantwortung ist eine fachliche Aufgabenteilung vorgesehen.
Wir suchen am Standort in Berlin zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Person (m/w/d) in der Funktion
Stiftungsvorstand (m/w/d) für den Verantwortungsbereich Finanz- und Organisationsmanagement
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.