Befristeter Vertrag

Sprachlehrerin bzw. Sprachlehrer Arabisch mit Beifach Französisch oder Englisch (m/w/d) für das Sprachenzentrum

Universität der Bundeswehr München

📍 Neubiberg

Region: D-PLZ 85

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

16.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Sprachlehrerin bzw. Sprachlehrer Arabisch mit Beifach Französisch oder Englisch (m/w/d)
für das Sprachenzentrum

(Entgelt bis in die Entgeltgruppe 14 TVöD Bund)

zum 1. September 2026 befristet auf zwei Jahre in Voll- oder Teilzeit gesucht.

Zum Herbsttrimester 2022 wurde an der Universität der Bundeswehr München unter dem Dach der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften ein kulturwissenschaftlicher Studiengang (B.A. / M.A.) mit einem re­gionalen Schwerpunkt auf Europa, Nordafrika und dem frankophonen subsaharischen Afrika eingerichtet. Für die sprachpraktische Ausbildung in Arabisch und Französisch in diesem Studiengang und den studien­begleitenden Sprachunterricht in Französisch für Studierende aller Studienfächer wird eine Lehrkraft ge­sucht, die vorzugsweise Arabisch und Französisch unterrichten kann, ggf. aber auch nur eine der beiden Sprachen.

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Über das Unternehmen

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Universität der Bundeswehr München

Die Universität der Bundeswehr München in Neubiberg ist ein innovativer und engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Als akademische Institution fördert sie nicht nur technologische Exzellenz, sondern setzen sich auch aktiv für Chancengleichheit ein. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Umfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht und Barrieren abbaut. Die Universität legt großen Wert darauf, eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Durch gezielte Programme und Maßnahmen fördert sie die berufliche Integration und Entwicklung von Menschen mit Handicap. Die Kombination aus flexiblen Arbeitsmodellen, Gesundheitsförderung und einem respektvollen Miteinander macht die Universität der Bundeswehr München zu einem attraktiven Arbeitgeber für Personen mit Schwerbehinderung. Jobsuchende, die eine inklusive und wertschätzende Arbeitsumgebung suchen, finden an dieser Institution nicht nur zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine gelebte Unternehmenskultur, die Vielfalt als Stärke begreift. Bei der Universität der Bundeswehr München wird Inklusion nicht nur als Ziel, sondern als essentielles Element der Unternehmenskultur betrachtet.

Standort: Neubiberg

🗺️ Region: D-PLZ 85

📍 Koordinaten: 48.0833015, 11.6833000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.