Befristeter Vertrag
Spezialist Öffentliche Förderung (w/m/d) befristet auf 2 Jahre
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
26.05.2026
Branche
Banken
Im Auftrag des Landes unterstützen wir Menschen, Unternehmen und Kommunen in NRW. Als Förderbank sorgen wir dafür, dass gute Ideen die passende Finanzierung finden. Wir tragen dazu bei, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen, Mittelstand und Unternehmensgründungen gestärkt und öffentliche Infrastrukturen verbessert werden. Dabei haben wir die Digitalisierung im Fokus und übernehmen Verantwortung für eine ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Qualitätsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft für die Position als
// Spezialist Öffentliche Förderung (w/m/d) befristet auf 2 Jahre
in Düsseldorf/Münster für den Fachbereich Zuschussförderung.
Der Bereich Zuschussförderung bildet die dritte Säule des Fördergeschäfts der NRW.BANK: Wir sind enger Partner des Landes, wenn Transformation, Infrastruktur und Innovation mittels Zuwendungen gefördert werden. Dies erfolgt in Form des Dienstleitungsgeschäfts für das Land NRW sowie durch Zuwendungen für Initial- und Begleitkosten aus eigenen Mitteln.
Die Abteilung Strukturförderung ist eine von zwei operativen Abteilungen. Kernprodukt ist seit Jahrzehnten die Regionale Wirtschaftsförderung (jetzt GRW, zuvor RWP gewerblich), das die aufgrund der Größe in mehreren Referaten bearbeitet wird. In der Abteilung werden weitere Zuschussprogramme wie z.B. „Moderne Sportstätte NRW“ oder „Straßenausbaubeiträge“ bearbeitet. Zusätzliche Programme sollen hinzukommen und gemeinsam mit dem POZ – der dritten Abteilung des Bereichs - entwickelt werden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.