Feste Anstellung

Spezialist Marktkommunikation – Messwert- oder Wechselprozesse (m/w/d)

lekker Energie GmbH

📍 Berlin, Heinsberg

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

09.03.2026

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

Du willst weniger Blabla und mehr Erfolgserlebnisse? Bei uns bekommst du einen Job mit Sinn. Mit viel Begeisterung, Kreativität und Einsatz gestalten wir mit rund 230 Mitarbeitenden heute die Energie von morgen. Ohne Worthülsen und leeren Versprechen.

Was uns besonders macht? Wir sind cool wie ein Start-up und solide wie ein Konzern. Seit Anfang der 2000er Jahre sind wir mit etwa 400.000 Kund*innen eine erfolgreiche, umwelt- und klimafreundliche Alternative zu den großen Energiekonzernen.

Unsere Abteilung Marktkommunikation & Abrechnung besteht aus drei eingespielten Teams, die dafür sorgen, dass unsere Prozesse reibungslos funktionieren. Als Spezialist Marktkommunikation – Messwert- oder Wechselprozesse (m/w/d) kannst du hier dein Know-how entweder in den Bereich Messwertverarbeitung oder Wechselprozesse einbringen, je nachdem, wo deine Stärken liegen.

Klingt spannend? Dann komm zu uns.

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Über das Unternehmen

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lekker Energie GmbH

Die lekker Energie GmbH mit Sitz in Heinsberg ist ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit hoch schätzt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für ein inklusives Arbeitsumfeld ein, in dem Menschen mit Schwerbehinderung gleichwertige Chancen erhalten. Durch individuelle Förderung und Anpassungen der Arbeitsplätze wird eine erfolgreiche Integration in das Team gewährleistet. Lekker Energie steht für eine offene Unternehmenskultur, die Kreativität und Innovation fördert. Mitarbeiter werden hier als wertvolle Teilhabende geschätzt, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Hintergründen. Die Anstellung von Menschen mit Schwerbehinderung wird nicht nur als Beitrag zur sozialen Verantwortung gesehen, sondern auch als Chance, die Perspektiven und Ideen innerhalb des Unternehmens zu bereichern. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei lekker Energie ein unterstützendes Umfeld, das auf persönliche Entwicklung und beruflichen Erfolg ausgelegt ist. Das Unternehmen ist stolz darauf, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der Vielfalt als Stärke erkennt und fördert. Bewerbungen sind jederzeit willkommen, um gemeinsam an einer nachhaltigen Energielösung der Zukunft zu arbeiten.

Standort: Berlin, Heinsberg

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.