Feste Anstellung
Specialist System-Engineer (w/m/d)
IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
📍 Nürnberg, Fürth, Berlin, Chemnitz, Hannover, Mainz, Lübeck, Düsseldorf, Krefeld
Region: D-PLZ 40
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.12.2025
Branche
IT & Internet
Wir entwickeln soziale Zukunft! Als operativer IT‑Dienstleister der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreibt das IT‑Systemhaus am Hauptstandort Nürnberg/Fürth sowie an verschiedenen Standorten deutschlandweit mit über 100 eigenen IT‑Anwendungen, 180.000 vernetzten PC-Arbeitsplätzen und der dazugehörigen Infrastruktur eine der größten IT‑Landschaften Deutschlands und entwickelt diese ständig weiter.
Wir suchen für unsere Standorte in Nürnberg/Fürth, Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Hannover, Krefeld, Lübeck, Mainz einen
Specialist System-Engineer (w/m/d)
- Einstellungstermin: sofort
- Referenzcode: 2025_E_004766
- Vertragsart: unbefristet
- Vergütung: TE II (A 13) – nach Tarifvertrag der BA (TV‑BA)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
Das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Mit Standorten in Nürnberg, Fürth, Berlin, Chemnitz, Hannover, Mainz, Lübeck, Düsseldorf und Krefeld schafft das Unternehmen eine inklusive Arbeitsumgebung, die insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung willkommen heißt. Durch gezielte Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und individueller Unterstützung sorgt das IT-Systemhaus dafür, dass alle Mitarbeitenden ihre Potenziale entfalten können. Die Mitarbeiter erhalten die nötigen Hilfsmittel und Anpassungen, um ihre Aufgaben erfolgreich zu bewältigen und sich in einem dynamischen Team wohlzufühlen. Das IT-Systemhaus engagiert sich aktiv für die berufliche Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und setzt auf eine Kultur des Respekts sowie der Wertschätzung. Jobsuchende, die auf der Suche nach einem inklusiven Arbeitgeber sind, finden hier ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Das Unternehmen bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und legt großen Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance.
📍 Nürnberg, Fürth, Berlin, Chemnitz, Hannover, Mainz, Lübeck, Düsseldorf, Krefeld
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Standort: Nürnberg, Fürth, Berlin, Chemnitz, Hannover, Mainz, Lübeck, Düsseldorf, Krefeld
🗺️ Region: D-PLZ 40
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.