Feste Anstellung
Sozialpädagoge*Sozialpädagogin in in Integrationsfachdienst Darmstadt
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
- IB Südwest gGmbH
- 01.03.2026, unbefristet
- 64289 Darmstadt
- Teilzeit, 25-39 Wochenstunden
Die IB Südwest gGmbH ist die größte gemeinnützige Gesellschaft in der IB-Gruppe. Wir bieten in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein weitverzweigtes Netz von gemeindenahen Bildungsangeboten, Wohn-, Beratungs- und Betreuungsformen an. Rund 3.000 Mitarbeitende engagieren sich jeden Tag in knapp 170 Städten und Gemeinden für eine offene, bunte und tolerante Gesellschaft.
Sie haben Lust auf einen vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz im Integrationsfachdienst [IFD]? Sie möchten einen Beitrag zur berflichen Integration von Menschen mit Behinderung leisten? Dann werden Sie ein Teil unseres Teams!
Unser IFD in Darmstadt berät behinderte, schwerbehinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, sowie deren Arbeitgeber und betriebliche Vertreter. Ziel ist die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung.
Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Hessen, der Rehabilitationsträger sowie der Träger der Eingliederungshilfe.
Der Integrationsfachdienst Darmstadt- Dieburg sucht ab sofort ein*en engagierte*n Mitarbeiter*in.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.