Wirtschaftsinformatik

ServiceNow Consultant (w/m/d)

Die Autobahn GmbH des Bundes

📍 Frankfurt am Main, Dresden, Berlin, Essen

Region: D-PLZ 01

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

12.05.2026

Branche

Baugewerbe/-industrie

Die Autobahn GmbH nimmt bei der Digitalisierung mit ihrer Cloud-First-Strategie eine Vorreiterrolle ein.

Die Standorte der Autobahn wurden dank der Entwicklung eines leistungsfähigen Multi-Utility-Netzwerkes digital verbunden. Ziel ist zudem, die Verkehrsplanung und Steuerung vollständig zu digitalisieren. Der Bereich IT gilt hier als maßgeblicher Treiber effizienter Prozesse und der digitalen Zukunft der Mobilität.

Sind Sie bereit, mit Ihrer IT‑Expertise die Autobahn als Teil der kritischen Infrastruktur IT‑seitig mitzugestalten?

Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft der Autobahn!

Zur Unterstützung unseres Teams in der Abteilung IT‑Anwendungsbetrieb suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet als ServiceNow Consultant (w/m/d) an einem der Standorte der Autobahnzentrale in Dresden, Berlin, Essen oder Frankfurt am Main. Die Abteilung verantwortet das komplette Spektrum im Lebenszyklus einer Anwendung – von der Lösungsarchitektur über die Anwendungsentwicklung und ‑implementierung bis hin zum Anwendungsbetrieb. Dieses Spektrum wird durch die Cloud- und Plattformarchitektur als zentrales Fundament ergänzt.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Frankfurt am Main, Dresden, Berlin, Essen

🗺️ Region: D-PLZ 01

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.