Feste Anstellung
Sekretär:in (w/m/d) der Datenschutzbeauftragten / Mitarbeiter:in (w/m/d) im Datenschutzbüro
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Verstärken Sie unsere Hochschule im Datenschutzbüro:
Sekretär:in (w/m/d) der Datenschutzbeauftragten / Mitarbeiter:in (w/m/d) im Datenschutzbüro
zum nächstmöglichen Zeitpunkt | Campus Lemgo | unbefristet | Teilzeit: 50 v.H.
Wir sind die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe. In Lemgo, Detmold und Höxter qualifizieren wir etwa 5.700 Studierende: persönlich, professionell und zukunftsorientiert. Dabei pflegen wir interdisziplinären Austausch und profitieren von kooperativen Strukturen. So gestalten wir aktiv unser wertschätzendes Arbeits- und Bildungsumfeld an allen Standorten. Starke Institute und internationale Netzwerke tragen unsere Innovationen aus der anwendungsnahen Forschung nachhaltig in die dynamische Wirtschaftsregion Ostwestfalen-Lippe – und weit darüber hinaus.
Zur Verstärkung unseres Datenschutzbüros suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und zuverlässige Sekretär:in (m/w/d) in Teilzeit (20 Std.). Als zentrale Anlaufstelle des Datenschutzbüros unterstützen Sie die Datenschutzbeauftragte organisatorisch und administrativ bei allen Belangen des Datenschutzes im Hochschulkontext. Dabei tragen Sie zur effizienten Bearbeitung sensibler Daten und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo ist ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Mit ihrem klaren Bekenntnis zur Inklusion bietet die Hochschule Menschen mit Schwerbehinderung ein einladendes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Die Hochschule fördert aktiv die Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft somit eine Kultur der Offenheit und des Respekts. Durch flexible Arbeitsmodelle und individuelle Unterstützung wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden optimale Bedingungen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung vorfinden. Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe ist stolz darauf, Barrieren abzubauen und eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der jeder die gleichen Chancen hat, zum Erfolg der Hochschule beizutragen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine abwechslungsreiche berufliche Herausforderung, sondern auch ein engagiertes Team, das Vielfalt als Bereicherung ansieht. Die Hochschule setzt sich dafür ein, dass alle Talente geschätzt und gefördert werden, und lädt interessierte Bewerber ein, Teil dieser dynamischen Gemeinschaft zu werden.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.