Feste Anstellung
Sachgebietsleiterin / Sachgebietsleiter des Sachgebietes Gefahrenverhütungsschauen (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Amt 37 – Feuerwehr der Landeshauptstadt Wiesbaden sucht eine / einen
Beamtin / Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
als Sachgebietsleiterin / Sachgebietsleiter des Sachgebietes Gefahrenverhütungsschauen in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz
mit anteiliger Verwendung im Einsatzführungsdienst der Berufsfeuerwehr (w/m/d)
Die Berufsfeuerwehr Wiesbaden ist mit über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zentrale Akteur innerhalb der Gefahrenabwehr der Landeshauptstadt. Gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern – insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr und den Hilfsorganisationen - gewährleistet sie sowohl vorbeugende als auch abwehrende Maßnahmen für rund 300.000 Menschen.
Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren werden die Belange des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe durch die Abteilung Vorbeugender Brandschutz vertreten.
Das Sachgebiet Gefahrenverhütungsschauen verantwortet darin eingebettet die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen für rund 2.000 Objekte.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit schafft die Stadt eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Diese positive Unternehmenskultur unterstützt nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern trägt auch zur Stärkung des gesamten Teams bei. Wiesbaden legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ermöglicht Bewerbungen von Personen mit Schwerbehinderung in allen Bereichen der Stadtverwaltung. Durch gezielte Programme und Maßnahmen zur beruflichen Integration stellt die Stadt sicher, dass jede*r Mitarbeiter*in die gleichen Chancen erhält, um sich entfalten und erfolgreich sein zu können. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der sowohl Wertschätzung als auch Gleichberechtigung bietet, ist die Landeshauptstadt Wiesbaden eine ausgezeichnete Wahl. Hier trifft Engagement auf eine herzliche, offene Atmosphäre, die individuelle Talente würdigt und fördert. Die Stadt richtet sich an alle, die ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in einem unterstützenden Umfeld einbringen möchten.
📍 Wiesbaden
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Standort: Wiesbaden
📮 PLZ: 65183
🗺️ Region: D-PLZ 55
📍 Koordinaten: 50.0778459, 8.2453078
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.