Feste Anstellung
Sachbearbeitung Zahlungsverkehr und Buchhaltung (m/w/d)
Center for the Transformation of Chemistry (CTC) c/o Max-Planck-Gesellschaft
📍 Delitzsch
Region: D-PLZ 04
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) ist eine vom Bund und den Ländern Sachsen und Sachsen‑Anhalt geförderte öffentliche Forschungseinrichtung, die im Sommer 2025 als gGmbH gegründet wurde. Sie wird die Chemie zu einer Kreislaufwirtschaft transformieren, die auf nachwachsende Rohstoffe und Recycling setzt. Exzellente Grundlagenforschung und der Transfer in die Anwendung stehen gleichermaßen im Fokus.
Das CTC sucht ab sofort für den Standort in Delitzsch eine
Sachbearbeitung Zahlungsverkehr und Buchhaltung (m/w/d)
- Bewerbung bis
11.01.2026 - Arbeitsbeginn
ab sofort - Arbeitsumfang
Vollzeit
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Ihre Aufgaben
- ✓ Verwaltung des Zahlungsverkehrs
- ✓ Buchhalterische Tätigkeiten
- ✓ Unterstützung bei finanziellen Abläufen
- ✓ Koordination von Zahlungsprozessen
Das CTC ist eine geförderte Forschungseinrichtung, die die Chemie nachhaltig transformieren möchte.
Über das Unternehmen
Center for the Transformation of Chemistry (CTC) c/o Max-Planck-Gesellschaft
Das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) c/o Max-Planck-Gesellschaft in Delitzsch zeichnet sich als innovativer und attraktiver Arbeitgeber aus, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Durch ein engagiertes Team und ein unterstützendes Arbeitsumfeld fördert das CTC die individuelle Entwicklung aller Mitarbeitenden, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv für die Schaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes ein und bietet vielfältige berufliche Möglichkeiten für Jobsuchende mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Mit flexiblen Arbeitszeiten und speziellen Programmen zur beruflichen Förderung wird jeder Mitarbeiter in seiner Einzigartigkeit geschätzt und gefördert. Das CTC bietet nicht nur spannende Karrieremöglichkeiten in der chemischen Forschung und Transformation, sondern trägt auch zu einem respektvollen und inklusiven Arbeitsklima bei. Interessierte, die eine sinnvolle Beschäftigung in einem dynamischen Umfeld suchen, finden hier eine wertschätzende Atmosphäre und zahlreiche Entwicklungschancen.
Weitere Jobs bei Center for the Transformation of Chemistry (CTC) c/o Max-Planck-Gesellschaft
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Standort: Delitzsch
🗺️ Region: D-PLZ 04
📍 Koordinaten: 51.5251999, 12.3375998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.