Feste Anstellung
Sachbearbeiter:in (w/m/d) Reinigungskoordination
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Amt für Bau und Immobilien
Das Amt für Bau und Immobilien ist als zentraler Ansprechpartner in Bau- und Immobilienfragen für alle städtischen Bedarfsträger zuständig, somit werden alle immobilienwirtschaftlichen Kompetenzen an einer Stelle in der Stadtverwaltung gebündelt.
Die Infrastrukturellen Dienste im Amt für Bau und Immobilien bündeln die Leistungen mehrerer Objekte im Bereich Reinigung, Sicherheit sowie weiterer infrastruktureller Dienstleistungen und sind sowohl für die Beauftragung als auch Steuerung von externen und stadtinternen Dienstleister:innen zuständig.
Die Stadt Frankfurt am Main steht für Vielfalt, Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung unabhängig von Alter, geschlechtlicher oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n
Sachbearbeiter:in (w/m/d) Reinigungskoordination
Vollzeit, Teilzeit
EGr. 9b TVöD (44.112 € bis 62.016 € Jahresbrutto; je nach Berufserfahrung)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Frankfurt am Main
🗺️ Region: D-PLZ 60
📍 Koordinaten: 50.1184006, 8.6094999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.