Gastronomie, Hotellerie

Sachbearbeiter*in Verwaltung – Gästebetreuung (m/w/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Wir sind ein international anerkanntes Forschungsinstitut und betreiben Grundlagen­forschung auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Wir beschäftigen rund 160 Mitarbeiter*innen am Institut mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Institut lädt zudem jedes Jahr Gäste mit und ohne Stipendium zu einem in der Regel 3‑ bis 6‑monatigen Forschungs­aufenthalt nach Frankfurt ein.

Zur Unterstützung des Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sachbearbeiter*in Verwaltung – Gästebetreuung (m/w/d)

in Teilzeit zu 50 %.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Verwaltung und Organisation von Gästebetreuungsangelegenheiten.
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Forschungsaufenthalten.
  • Kommunikation mit Gästen und Koordination ihrer Anfragen.
  • Administrative Tätigkeiten im Rahmen der Institutsverwaltung.

Ihr Profil

  • Erfahrung in der Verwaltungsarbeit.
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch und Englisch.
  • Organisationsgeschick und Teamfähigkeit.
  • Flexibilität und Bereitschaft zur Teilzeitarbeit.

Ein renommiertes Forschungsinstitut in Frankfurt, spezialisiert auf Rechtsgeschichte und Rechtstheorie.

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Über das Unternehmen

Logo von Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main ist ein renommierter Arbeitgeber, der sich durch ein starkes Engagement für Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. In einer offenen und respektvollen Arbeitsatmosphäre werden Vielfalt und individuelle Stärken geschätzt. Das Institut bietet Menschen mit Schwerbehinderung optimale Bedingungen, um ihre Fähigkeiten voll zu entfalten und an innovative Forschungsprojekten mitzuwirken. Die Mitarbeiter des Instituts profitieren von flexiblen Arbeitsmodellen und einer unterstützenden Umgebung, die Barrieren aktiv abbaut. Das Max-Planck-Institut fördert eine Kultur, in der Talente unabhängig von ihrer Herkunft oder körperlichen Einschränkungen gefördert werden. Dies macht das Institut zu einer attraktiven Karriereadresse für alle, die einen wertvollen Beitrag zur Rechtswissenschaft leisten möchten. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses inspirierenden Teams zu werden und ihre Karriere in einem dynamischen, inklusiven Umfeld voranzutreiben.

Standort: Frankfurt am Main

🗺️ Region: D-PLZ 60

📍 Koordinaten: 50.1206217, 8.6647945

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.