Feste Anstellung

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Bewilligung von Förderverfahren

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) ist Obere Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde in Baden-Württemberg.

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung sucht für das neu zu gründende Kompetenzzentrum Förderungen im Referat 12 – Haushalt – am Standort Stuttgart zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Bewilligung von Förderverfahren

bis Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW bzw. bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Bearbeitung von Anträgen für Fördermittel
  • Überprüfung und Genehmigung von Förderverfahren
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Stellen im Bereich Haushalt
  • Mitwirkung im neu gegründeten Kompetenzzentrum

Ihr Profil

  • Abschluss in einem relevanten Studienbereich oder vergleichbare Qualifikation
  • Kenntnisse im Bereich Haushaltsrecht und Fördermittel
  • Fähigkeit zur selbstständigen und strukturierten Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke

Wir bieten

  • Vollzeitstelle, die auch in Teilzeit ausgeführt werden kann
  • Sichere Anstellung im öffentlichen Dienst
  • Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung
  • Attraktive Vergütung gemäß öffentlichem Dienst

Das LGL ist die zentrale Behörde für Geoinformation und Landentwicklung in Baden-Württemberg.

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Über das Unternehmen

Logo von Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Die Institution verpflichtet sich, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderungen die gleichen beruflichen Möglichkeiten wie alle anderen Beschäftigten haben. Durch gezielte Maßnahmen fördert das Landesamt die Integration und Entwicklung von Mitarbeitenden mit besonderen Bedürfnissen, um eine vielfältige und kreative Arbeitskultur zu gewährleisten. Die attraktiven Arbeitsplätze im Landesamt bieten nicht nur eine Vielzahl von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, sondern zeichnen sich auch durch ein unterstützendes und respektvolles Miteinander aus. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch ein Umfeld, in dem sie ihre Stärken entfalten können. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion und einem wertschätzenden Umgang ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg eine erstklassige Adresse für talentierte Fachkräfte, die Wert auf ein respektvolles und chancengerechtes Arbeitsumfeld legen.

Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70174

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7841568, 9.1534147

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.