Feste Anstellung
Sachbearbeiter/in (m/w/d) für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die kreisfreie Stadt Delmenhorst sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Zuwanderung und Integration eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d) für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung
Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. A 8 NBesG, Vollzeit 39 bzw. 40 Wochenstunden, unbefristet
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Delmenhorst gilt als engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit eröffnet die Stadt Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche berufliche Perspektiven. Durch eine offene und respektvolle Unternehmenskultur wird ein Arbeitsumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeitenden ihre individuellen Stärken einbringen können. Die Stadt Delmenhorst setzt sich dafür ein, Barrieren abzubauen und die Integration von Mitarbeitenden mit Handicap zu unterstützen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle und spezielle Schulungsangebote, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung abgestimmt sind. Jobsuchende, die auf der Suche nach einer inklusiven und unterstützenden Arbeitsumgebung sind, finden bei der Stadt Delmenhorst einen Arbeitgeber, der nicht nur Wert auf Qualifikation legt, sondern auch die persönliche Entwicklung jeder einzelnen Person fördert. Die Stadt Delmenhorst ist überzeugt, dass die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden ein wertvolles Gut ist, das zur positiven Weiterentwicklung der gesamten Gemeinschaft beiträgt.
📍 Delmenhorst
Standort: Delmenhorst
🗺️ Region: D-PLZ 27
📍 Koordinaten: 53.0483398, 8.6277304
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.