Befristeter Vertrag
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Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
13.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Max-Planck-Institut für Physik betreibt Grundlagenforschung auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Elementarteilchen- und Astroteilchenphysik mit ca. 330 Mitarbeitenden aus mehr als 20 Ländern. Unsere Verwaltung mit ihren Kern- und Servicebereichen ist Dienstleisterin für die Forschungsprojekte und auch für das Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft am Forschungscampus Garching zuständig.
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Max-Planck-Institut für Physik
Das Max-Planck-Institut für Physik in Garching bei München ist ein angesehener Arbeitgeber, der innovative Forschung im Bereich der Physik fördert und gleichzeitig Vielfalt sowie Inklusion in den Fokus stellt. Das Institut versteht, dass eine vielfältige Belegschaft entscheidend für kreative Lösungsansätze und wissenschaftliche Fortschritte ist. Deshalb setzt es sich aktiv für die Chancengleichheit von Menschen mit Schwerbehinderung ein. Die Arbeitsumgebung am Max-Planck-Institut ist geprägt von einem respektvollen und unterstützenden Miteinander, wodurch sich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, optimal entfalten können. Durch die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und gezielte Unterstützungsangebote stellt das Institut sicher, dass jeder die gleichen Möglichkeiten erhält, seine Talente zu entwickeln und zur Forschung beizutragen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Max-Planck-Institut für Physik nicht nur eine anspruchsvolle berufliche Herausforderung, sondern auch ein engagiertes Umfeld, das Inklusion aktiv lebt. Das Institut lädt talentierte Fachkräfte ein, sich der vielfältigen Gemeinschaft anzuschließen und gemeinsam an innovativen Lösungen zu arbeiten.
📍 Garching (bei München)
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🗺️ Region: Deutschland gesamt
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.