Feste Anstellung

Sachbearbeiter/in Einkauf (m/w/d)

Max-Planck-Institut für Radioastronomie

📍 Bonn

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für Radioastronomie ist ein weltweit führendes Institut in der radioastronomischen Forschung. Die ca. 300 internationalen Mitarbeitenden und Studierenden am Institut betreiben astronomische Grundlagenforschung in Projekten und Kollaborationen mit Observatorien auf der ganzen Erde und im Weltraum. Daneben führt es technologische Entwicklungen und Detektorbau in High-Tech-Laboren vor Ort durch. Das Institut betreibt u. a. das größte Teleskop in Europa, das 100-m-Radioteleskop in Bad Münstereifel Effelsberg, das Submillimeterteleskop APEX in 5.100 m Höhe in der Atacamawüste in Chile und baut gerade das MeerKAT Teleskop in Südafrika aus.

Für unseren Standort in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Sachbearbeiter/in Einkauf (m/w/d)

Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche administrative Tätigkeiten im Bereich Beschaffung, Einkauf und Vergabe.

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Über das Unternehmen

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Max-Planck-Institut für Radioastronomie

Das Max-Planck-Institut für Radioastronomie in Bonn gilt als ein innovativer und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Institut fördert eine offene Arbeitsatmosphäre, in der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, gleichberechtigt und wertgeschätzt werden. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Umfeld, das ihre Talente und Fähigkeiten zur Entfaltung bringt. Chancengleichheit wird im gesamten Rekrutierungsprozess und im Arbeitsalltag aktiv gelebt, wodurch das Institut nicht nur als Wissenschaftseinrichtung, sondern auch als inklusiver Arbeitgeber hervorsticht. Die Entwicklung einer barrierefreien Umgebung und gezielte Angebote zur beruflichen Integration zeigen das Engagement des Instituts für soziale Verantwortung. Durch diese erfolgreichen Maßnahmen wird das Max-Planck-Institut für Radioastronomie zu einer Anlaufstelle für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die eine Herausforderung suchen und dabei Teil eines dynamischen Teams werden möchten. Bewerbungen von qualifizierten Fachkräften sind immer willkommen, und das Institut freut sich darauf, die Vielfalt in seinen Reihen weiter zu fördern.

Standort: Bonn

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.