Anlagenbuchhaltung

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt im Blick, vergleichen sie miteinander und entwickeln Lösungsansätze für das Recht von morgen.

Das Institut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)

zunächst befristet in Teil- oder Vollzeit.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Verwaltung und Überwachung der Buchhaltungsprozesse
  • Erstellung von Finanzberichten und Auswertungen
  • Bearbeitung von Rechnungen und Zahlungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Jahresabschlüssen

Ihr Profil

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrung im Bereich Buchhaltung oder Finanzwesen
  • Gute Kenntnisse in gängigen Buchhaltungssoftware
  • Teamfähigkeit und sorgfältige Arbeitsweise

Das Max-Planck-Institut in Hamburg ist führend in der rechtsvergleichenden Forschung im Privatrecht.

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Über das Unternehmen

Logo von Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Privatrecht

Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Privatrecht

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg gilt als hoch angesehener Arbeitgeber, der Wert auf ein inklusives und vielfältiges Arbeitsumfeld legt. Das Institut setzt sich aktiv für Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in einem unterstützenden Rahmen einzubringen. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplatzgestaltungen und flexible Arbeitsmodelle schafft das Institut ein Umfeld, in dem alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Förderung von Inklusion ist ein wesentlicher Bestandteil der Werte des Max-Planck-Instituts. Durch gezielte Programme und Schulungen wird sichergestellt, dass alle Teammitglieder, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, die gleichen Chancen auf beruflichen Erfolg erhalten. Das Institut ist stets auf der Suche nach engagierten Talenten, die gemeinsam an internationalen rechtlichen Fragestellungen arbeiten möchten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden und ihre Karriere in einem der führenden Forschungsinstitute Europas voranzutreiben.

Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 20

📍 Koordinaten: 53.5499992, 10.0000000

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.