Feste Anstellung

Sachbearbeiter*in / Assistenz (m/w/d) Rechnungswesen / Verwaltung

Regierungspräsidium Stuttgart

📍 Ellwangen, Stuttgart

PLZ: 73479

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Aufgaben des Regierungspräsidiums sind so vielfältig wie die Menschen, die im Regierungsbezirk Stuttgart leben. Sie möchten diese Vielfalt der Verwaltung in einer der größten Mittelbehörden Deutschlands mit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennenlernen? Werden Sie Teil des Teams!

Schreib- und Assistenzkraft (w/m/d)

Entgeltgruppe 5
frühestmöglich

Informationen zum Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie auf unserer Homepage1.

Im Referat 51 - Recht und Verwaltung - ist eine unbefristete Vollzeitstelle für das Rechnungswesen im Landesbetrieb Gewässer zu besetzen. Referat 51 ist bei der Umweltabteilung angesiedelt und nimmt wichtige Verwaltungs-, Dienst­leistungs-, Koordinations- und Steuerungsaufgaben für diese Abteilung wahr.

Mögliche Dienstorte sind Stuttgart oder Ellwangen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Regierungspräsidium Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart in Heilbronn ist ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion fördert die Institution aktiv die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Hierbei wird ein respektvolles und unterstützendes Arbeitsumfeld geschaffen, das besondere Talente und Fähigkeiten der Mitarbeitenden schätzt und zu schätzen weiß. Die Werte des Regierungspräsidiums basieren auf Teamarbeit, individueller Förderung und fairen Entwicklungsmöglichkeiten. Durch diverse Programme und Initiativen wird sichergestellt, dass Mitarbeitende mit Schwerbehinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Dies zeigt sich nicht nur in barrierefreien Räumlichkeiten, sondern auch in flexiblen Arbeitsmodellen, die den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Das Regierungspräsidium Stuttgart bietet somit nicht nur sichere Arbeitsplätze, sondern auch eine Entwicklungsperspektive für alle Mitarbeitenden. Menschen mit Schwerbehinderung sind hier herzlich eingeladen, Teil eines engagierten Teams zu werden, das für Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe steht. Wer auf der Suche nach einem inklusiven Arbeitgeber ist, findet im Regierungspräsidium Stuttgart eine wertvolle Möglichkeit zur beruflichen Entfaltung.

Standort: Ellwangen, Stuttgart

📮 PLZ: 73479

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.