Befristeter Vertrag
Sachbearbeiter für die Aufsicht und Beratung von Kindertagesinrichtungen (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
10.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
KVJS – über uns
Wir sind der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und helfen Menschen, Menschen zu helfen. Als innovative Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir Dienstleister, Wissensbank, Impulsgeber, Berater und Fortbildungszentrum in zahlreichen sozialen Aufgabenfeldern. Unsere Schwerpunkte liegen in der Jugendhilfe, Behinderung und Pflege sowie Integration schwerbehinderter Menschen in die Berufswelt. Als Teil der öffentlichen Verwaltung unterstützen wir landesweit.
Mehr über uns:
www.kvjs.de/jobs-karriere
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg in Stuttgart zählt zu den führenden Arbeitgebern im sozialen Sektor der Region. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld. Durch gezielte Maßnahmen und eine offene Unternehmenskultur schafft der Kommunalverband optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur vielfältige Karrierechancen, sondern auch ein respektvolles Miteinander, das individuelle Stärken fördert. Der Kommunalverband legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Mitarbeitende wertgeschätzt wird. Professionelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein eingespieltes Team garantieren eine positive Arbeitsatmosphäre, die die persönliche und berufliche Entfaltung begünstigt. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg ist daher eine hervorragende Wahl für alle, die eine sinnstiftende Tätigkeit in einem inklusiven und dynamischen Umfeld suchen. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind ausdrücklich willkommen und werden mit besonderer Wertschätzung betrachtet.
Weitere Jobs bei Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Assistenz für das Referat Jugendarbeit, Förderprogramme und Landesverteilstelle (m/w/d)
Mitarbeiter in der Stabsstelle des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsdirektorin (m/w/d)
Referent für die Planung und Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (m/w/d)
Standort: Stuttgart
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 48.7768898, 9.1579199
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.