Feste Anstellung
Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin Referat Finanzen und Controlling
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
13.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden sind 621 Studierende in fünf Studiengängen immatrikuliert. Es besteht in mehreren Fachgebieten die Möglichkeit zur Promotion. Die Akademie blickt auf eine mehr als 250jährige Entwicklung der Künste und der Wissenschaften und gehört heute zu den drittmittelstarken Kunsthochschulen in Deutschland. Sie möchte durch eine kaufmännische Wirtschaftsführung sowie den Einsatz eines Controllings, einer Kosten- und Leistungsrechnung und eines Berichtswesens die Entscheidungsfindung der Organe der Hochschule unterstützen. In diesem Rahmen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin Referat Finanzen und Controlling
(w/m/d, EG 8 TV-L)
in Teilzeit (20h/Woche) unbefristet zu besetzen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Unterstützung der Entscheidungsprozesse durch kaufmännische Verwaltung.
- ✓ Implementierung von Controlling-Maßnahmen zur Kosten- und Leistungsrechnung.
- ✓ Erstellung von Berichten zur finanziellen Situation der Hochschule.
- ✓ Mitwirkung an der finanziellen Planung und Analyse.
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden hat eine über 250-jährige Tradition in Kunst und Wissenschaft.
Über das Unternehmen
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden ist nicht nur eine renommierte Bildungsinstitution, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Inklusion und Chancengleichheit aktiv fördert. Die Hochschule setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung, wertgeschätzt werden und ihre individuellen Talente einbringen können. Als Arbeitgeber bietet die Hochschule vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung und legt großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Räumlichkeiten sowie Arbeitsangebote. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion ermöglicht die Hochschule allen Mitarbeitenden, ihre Fähigkeiten optimal einzusetzen und erfolgreich in ihrem Arbeitsbereich zu agieren. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein unterstützendes und respektvolles Umfeld, das Vielfalt als Stärke begreift. Die Hochschule für Bildende Künste Dresden ist somit eine ausgezeichnete Wahl für alle, die in einem kreativen und inklusiven Umfeld arbeiten möchten.
Standort: Dresden
📮 PLZ: 01307
🗺️ Region: D-PLZ 01
📍 Koordinaten: 51.0498695, 13.7474766
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.