Feste Anstellung

Regionalkantor:in (m/w/d) für die Region Rheinhessen

Bistum Mainz

📍 Bingen am Rhein

Region: D-PLZ 55

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bistum Mainz mit dem Bischöflichen Ordinariat als zentraler Verwaltungsbehörde ist Arbeitgeber für aktuell ca. 5200 Menschen. Es erstreckt sich auf ca. 7.700 Quadratkilometer überwiegend in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.

Im Dezernat Seelsorge, Institut für Kirchenmusik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle zu besetzen als

Regionalkantor:in (m⁠/⁠w⁠/⁠d) für die Region Rheinhessen
Vollzeit unbefristet, Dienstsitz: Basilika St. Martin in Bingen

Kennziffer 114 / 2025

Werden Sie Teil unseres engagierten und innovativen Teams von Regionalkantor:innen. Gemeinsam mit dem Pastoralteams in Bingen setzen Sie sich intensiv dafür ein, dass Kirchenmusik in unserem Bistum auch in den kommenden Jahren ein wichtiger Schwerpunkt der pastoralen Arbeit ist. Wir freuen uns daher sehr auf Ihre zukunftsorientierte Ausgestaltung dieser wichtigen Aufgabe.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Kirchenmusik im Bistum.
  • Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam in Bingen.
  • Gestaltung und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen.
  • Förderung der Kirchenmusik als zentralen Bestandteil der Seelsorge.

Das Bistum Mainz beschäftigt etwa 5200 Mitarbeiter und erstreckt sich über Hessen und Rheinland-Pfalz.

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Über das Unternehmen

Logo von Bistum Mainz

Bistum Mainz

Das Bistum Mainz präsentiert sich als ein einladender und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion bietet das Bistum Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Plattform, um ihr Potenzial zu entfalten. Die Arbeitsumgebung ist darauf ausgelegt, Barrieren abzubauen und individuelle Stärken zu unterstützen, sodass alle Mitarbeitenden ein respektvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld erleben. Durch zahlreiche Initiativen zur Förderung der Inklusion zeigt das Bistum Mainz, dass es die Talente und Fähigkeiten von Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur anerkennt, sondern gezielt integriert. Hier stehen die Chancen für alle im Mittelpunkt, was das Bistum zu einem vorbildlichen Arbeitgeber in der Region macht. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden beim Bistum Mainz eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Das Bistum engagiert sich dafür, jedem Mitarbeitenden ein passgenaues Arbeitsumfeld zu bieten und fördert aktiv den Austausch sowie die persönliche Weiterentwicklung. So wird das Bistum Mainz zu einer ersten Wahl für alle, die eine inklusive und positive Arbeitsatmosphäre suchen.

Standort: Bingen am Rhein

🗺️ Region: D-PLZ 55

📍 Koordinaten: 49.9595985, 7.9194002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.