Befristeter Vertrag
Referentin/Referent (m/w/d) im Bereich Prävention/Gesundheitsförderung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der BKK-Landesverband NORDWEST und unterstützen unsere 14 Betriebskrankenkassen (BKK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und gestalten u.a. die wohnortnahe Gesundheitsversorgung für rund 3 Millionen BKK-Versicherte in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Als Verband bestehen wir bereits seit 1904 und beschäftigen rund 110 Mitarbeitende in den unterschiedlichen Bereichen.
Wir sind richtig gut, können uns aber mit IHNEN noch verbessern.
Referentin/Referent (m/w/d) im Bereich Prävention/Gesundheitsförderung
In unserem Referat Systemische Aufgaben ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Referentin/Referenten für die Schwerpunktthemen Prävention/Gesundheitsförderung zu besetzen. Es handelt sich dabei um eine Vollzeitstelle (38,5 Std./Woche) mit einer Befristung bis zum 31.12.2027.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Unterstützung der Betriebskrankenkassen in der Gesundheitsversorgung
- ✓ Mitgestaltung der Präventions- und Gesundheitsförderungsstrategien
- ✓ Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen
- ✓ Übernahme von systemischen Aufgaben im Referat
Der BKK-Landesverband NORDWEST ist seit 1904 aktiv und beschäftigt etwa 110 Mitarbeitende.
Über das Unternehmen
BKK-Landesverband NORDWEST Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der BKK-Landesverband NORDWEST Körperschaft des öffentlichen Rechts in Duisburg zeichnet sich nicht nur durch seine hervorragenden Dienstleistungen im Gesundheitswesen aus, sondern auch als ein attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und bietet eine Vielfalt an Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten, die auf individuelle Stärken und Talente Rücksicht nehmen. Durch ein unterstützendes Arbeitsumfeld und gezielte Maßnahmen zur beruflichen Förderung schafft der BKK-Landesverband NORDWEST eine Kultur, in der sich jeder Mitarbeiter, unabhängig von seinen Fähigkeiten, wertgeschätzt und gehört fühlt. Ansprechende Arbeitsmodelle und Weiterbildungsmöglichkeiten fördern die persönliche und berufliche Entwicklung und tragen dazu bei, ein abwechslungsreiches und erfüllendes Arbeitsleben zu gestalten. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist der BKK-Landesverband NORDWEST daher eine ausgezeichnete Wahl, um ihre Karriere in einem modernen und inklusiven Unternehmen zu beginnen oder fortzusetzen.
Standort: Duisburg
🗺️ Region: D-PLZ 47
📍 Koordinaten: 51.4298210, 6.7484679
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.