Feste Anstellung

Referent:in (w/m/d) Polizeirecht – SIS R 32-3

Die Senatorin für Inneres und Sport

📍 Bremen

Region: D-PLZ 28

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

31.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Senatorin für Inneres und Sport ist in der Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit“ im Referat 32 „Polizeirecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Referent:in (w/m/d)
„Polizeirecht“

Besoldungsgruppe A 14 BremBesO / Entgeltgruppe 14 TV-L
Kennziffer: SIS R 32-3

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist für Teilzeitarbeit geeignet.

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TV-L mit einem garantierten Einstiegsgehalt von 5.003,49 € brutto/Monat bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Entgelt im TV-L richtet sich neben der Entgeltgruppe maßgeblich nach der Stufenzuordnung. Diese ist abhängig von Ihrer bisherigen Berufserfahrung. Die Stufenzuordnung ist immer eine Einzelfallberechnung und wird vor Vertragsunterzeichnung transparent mit Ihnen abgestimmt. Die gesamte Entgelttabelle finden Sie in Anlage B des TV-L.

Die Abteilung 3 bei der Senatorin für Inneres und Sport ist für die Aufgabenbereiche Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz Zivile Verteidigung und Cybersicherheit zuständig. Im Referat 32 und auf dieser Funktion werden im Schwerpunkt Aufgaben des Polizeirechts und Vereinsverbotsverfahren bearbeitet.

Mit einem kleinen Anteil werden ebenfalls die Aufgaben im Bereich der ZIMS (Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber) gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937) wahrgenommen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Bremen

🗺️ Region: D-PLZ 28

📍 Koordinaten: 53.0751190, 8.8154488

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.