Feste Anstellung

Referent/in (w/m/d) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Stabsangelegenheiten

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

08.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

In der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) ist ab sofort, die Stelle als

Referent/in (w/m/d) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Stabsangelegenheiten

Entgeltgruppe 13 TV-L
in Teilzeit (25 WStd.)

zu besetzen.

Die ZGF hat den Auftrag, in allen gesellschaftlichen Bereichen zur Durchsetzung tatsächlicher Gleichberechtigung von Frauen beizutragen. Der Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist von zentraler Bedeutung für die Realisierung dieses Auftrages. Wir bieten Ihnen eine interessante, herausfordernde und vielseitige Tätigkeit in einem kollegialen Team bestehend aus drei Kolleg*innen inkl. Teamleitung. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten sind uns wichtig.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Bremen

🗺️ Region: D-PLZ 28

📍 Koordinaten: 53.0799179, 8.8135519

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.