Befristeter Vertrag

Referent:in (m/w/d) Nachhaltige Hochschulentwicklung – Projekt traNHSform

HRK - Hochschulrektorenkonferenz

📍 Berlin

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Hochschulrektorenkonferenz vertritt die Interessen der deutschen Hochschulen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Die HRK besetzt zum 01.06.2026 1,5 Stellen als

Referent:in (m/w/d) Nachhaltige Hochschulentwicklung – Projekt traNHSform

für das Projekt traNHSform „Transformationspfade für nachhaltige Hochschulen“.

Worum es geht:
Mit der Fortführung / Aufstockung des vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Projekts traNHSform intensiviert die HRK ihre Aktivitäten zur Unterstützung der Hochschulen im Kontext nachhaltiger Entwicklung. Ziel ist es, Hochschulen bei der gesamtinstitutionellen Verankerung von Nachhaltigkeit zu begleiten – insbesondere durch das Audit „Nachhaltigkeit an Hochschulen“. Das Audit unterstützt Hochschulen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele und -aktivitäten systematisch zu reflektieren, institutionelle Entwicklungsbedarfe zu identifizieren und Nachhaltigkeit in Governance, Forschung, Studium und Lehre, Transfer sowie Verwaltung, Betrieb und Infrastruktur strukturell zu verankern.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5094910, 13.3798504

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.