Feste Anstellung

Referent*in für Gleichstellung und Diversität (m/w/d)

Universität Trier

📍 Trier

Region: D-PLZ 54

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.01.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Mit Weitblick für Mensch und Gesellschaft: Die Universität Trier betreibt relevante Forschung für Natur, Gesellschaft und eine nachhaltige Zukunft. Im Mittelpunkt stehen Innovation, Vielfalt und enge Kooperation in Forschung, Lehre und Wissenstransfer über fachliche und räumliche Grenzen hinweg. Mit über 10.000 Studierenden und rund 2.000 Beschäftigten gehört die Universität Trier zu den größten Arbeitgebern in der europäischen Grenzregion Trier. Kurze Wege auf einem grünen Campus, eine von Vielfalt und Toleranz geprägte familiäre Kultur und ein lebendiges akademisches Leben bieten Freiraum, persönliche Potenziale zu entfalten.

Im Team Personalentwicklung, Gleichstellung und Soziale Vielfalt der Abteilung V: Hochschulentwicklung und Zentrale Services ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:

Referent*in für Gleichstellung und Diversität (m/w/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L, 75 %, unbefristet)

Die Abteilung V bündelt ein breites Spektrum wissenschaftsnaher Dienstleistungen und unterstützt die Planung und strategische Entwicklung der Universität.

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Universität Trier

Die Universität Trier zählt zu den angesehensten Bildungseinrichtungen in Deutschland und bietet ein vielfältiges und inklusives Arbeitsumfeld. Als attraktiver Arbeitgeber setzt die Universität auf Chancengleichheit und fördert aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Maßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsklima ermöglicht sie allen Mitarbeitenden, ihre Potenziale voll zu entfalten und sich in verschiedenen Berufsfeldern zu engagieren. Die Universität Trier legt großen Wert auf Inklusion und hat zahlreiche Initiativen ins Leben gerufen, die die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz verbessern und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Dies schafft nicht nur ein respektvolles Miteinander, sondern trägt auch zu einer lebendigen und kreativen Hochschulkultur bei. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein Team, das Vielfalt schätzt und Förderung aktiv lebt. Engagierte Menschen, die sich für eine Karriere an der Universität Trier interessieren, können auf ein unterstützendes Umfeld zählen, das ihre berufliche Entwicklung bestmöglich unterstützt.

Standort: Trier

🗺️ Region: D-PLZ 54

📍 Koordinaten: 49.7500000, 6.6332998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.