Feste Anstellung

Referent*in (d/m/w) Arbeitssicherheit & Betriebscontrolling

AZV Südholstein

📍 Hetlingen

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

04.03.2026

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

Der Abwasser-Zweckverband Südholstein ist für die Abwasserbeseitigung im Südwesten von Schleswig-Holstein zuständig. Mit fast 300 Mitarbeitenden sorgt er für Sammlung, Transport und Reinigung des Abwassers für rund 500.000 Menschen sowie für Industrie und Gewerbe im Kreis Pinneberg, in Teilen der benachbarten Kreise und für einige nordwestliche Stadtteile von Hamburg. Insgesamt betreibt der AZV Südholstein sieben Kläranlagen verschiedener Größenklassen sowie Kanalnetze mit einer Gesamtlänge von mehr als 900 Kilometern. Hauptstandort ist die Großkläranlage in Hetlingen. Pro Jahr reinigt der Verband rund 34 Millionen Kubikmeter Abwasser, übernimmt weitere Aufgaben in der kommunalen Wasserwirtschaft und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung. Damit leistet der Zweckverband einen wichtigen Beitrag für saubere Gewässer und Umweltschutz in der Region.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir am Standort Hetlingen im Geschäftsbereich Betrieb unbefristet und in Vollzeit eine*n

Referent*in (d/m/w) Arbeitssicherheit & Betriebscontrolling

Sie möchten Verantwortung übernehmen und mit Ihrem technischen Know-how aktiv zum Umweltschutz und der Arbeitssicherheit beitragen? Sie verstehen sich als Persönlichkeit, die verbindlich, wertschätzend und adressatengerecht auf allen Ebenen kommuniziert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

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Über das Unternehmen

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AZV Südholstein

Die AZV Südholstein in Hetlingen ist ein Vorreiter in der Region, wenn es um Chancengleichheit und Inklusion am Arbeitsplatz geht. Als innovativer Abfallwirtschafts- und Entsorgungsdienstleister setzt das Unternehmen nicht nur auf höchste Standards in der Umweltpflege, sondern fördert aktiv eine inklusive Unternehmenskultur. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das Vielfalt schätzt und individuelle Stärken in den Vordergrund stellt. AZV Südholstein bietet attraktive Karrieremöglichkeiten und legt großen Wert auf die Integration aller Mitarbeiter, unabhängig von deren Hintergründen. Durch gezielte Programme zur beruflichen Förderung und Entwicklung wird garantiert, dass jede Stimme gehört wird. Das Unternehmen ist sich der Bedeutung von Inklusion bewusst und versucht, Barrieren abzubauen, um jedem die Chance zu geben, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist AZV Südholstein ein herausragender Arbeitgeber, der in einer positiven, dynamischen Umgebung miteinander arbeitet und einen wertvollen Beitrag zur Gemeinschaft leistet.

Standort: Hetlingen

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.