Feste Anstellung
Referent*in als Revisor*in FAIR GmbH (d/m/w) Kennziffer: 26.44-779240
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das internationale Beschleunigerzentrum FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), eines der größten Forschungsvorhaben weltweit, entsteht zurzeit in Darmstadt. FAIR wird am bestehenden Forschungszentrum GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Mit FAIR wird Materie im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommt, um neue Erkenntnisse über die Entwicklung des Universums und den Aufbau der Materie zu erlangen. FAIR bietet die Gelegenheit, in diesem internationalen Umfeld in einem Team zu arbeiten, das sich täglich dafür einsetzt, Wissenschaft auf Weltniveau zu betreiben.
Die Stabsabteilung „Innenrevision & Compliance FAIR & GSI“ (IRC) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Referent*in als Revisor*in FAIR GmbH (d/m/w)
Kennziffer: 26.44-779240
Der*die Stelleninhaber*in ist für die Durchführung von Revisionstätigkeiten bei der FAIR GmbH zuständig. Dies beinhaltet u.a. die jährliche Prüfungsplanung für die FAIR GmbH, die Vorbereitung und Durchführung interner Prüfungen sowie die Begleitung externer Prüfungen von z.B. Zuwendungsgeber*innen, die Erstellung von Prüfberichten und das Monitoring vereinbarter Maßnahmen sowie die Formulierung von Handlungsempfehlungen oder Optimierungsvorschlägen für die geprüften Fachbereiche. Die Tätigkeiten orientieren sich an den Global Internal Audit Standards des IIA sowie den deutschen Revisionsstandards des DIIR.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Darmstadt
🗺️ Region: D-PLZ 64
📍 Koordinaten: 49.9306717, 8.6799297
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.