Befristeter Vertrag
Referent (w/m/d) Gender- und Personalcontrolling
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Referent (w/m/d) Gender- und Personalcontrolling
Startdatum
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bereich
Rektorat
Bewerbungsfrist
09.03.2026
Beschäftigungsart
Teilzeit § 14 Abs. 1 TzBfG
Entgeltgruppe
13 TV-L
Kennziffer
06/26
Die Hochschule für Technik Stuttgart ist eine innovative und praxisnahe Hochschule mitten im Herzen Stuttgarts. 130 Professor:innen, 300 Mitarbeitende, 400 Lehrbeauftragte und knapp 4.000 Studierende arbeiten bei uns gemeinsam an Lösungen für die Herausforderungen von heute und morgen. Unser Profil ist zukunftsgerichtet: Mit Fokus auf Klimakompetenz, resiliente Lebensräume und eine vernetzte Gesellschaft verbinden wir wissenschaftliche Expertise mit gesellschaftlicher Relevanz. In den Studienrichtungen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Wirtschaft, Vermessung, Informatik und Mathematik setzen wir auf interdisziplinäre Zusammenarbeit, angewandte Forschung und starken Transfer – als gefragter Partner der Wirtschaft.
Im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 plant die HFT Stuttgart, ihre datenbasierte Hochschulsteuerung im Bereich Personal, Berufungen und Gleichstellung zu stärken und die bisherigen Excel-basierten Statistiken zu einer offenen Monitoring-Plattform weiterzuentwickeln. Dafür suchen wir Verstärkung mit technischem Verständnis und Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.