Befristeter Vertrag
Referent – Projektkoordination & Gleichstellungsmaßnahmen (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
04.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vertritt die Interessen der deutschen Hochschulen gegenüber Politik und Gesellschaft.
Der Arbeitsbereich für Internationale Angelegenheiten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Referenten – Projektkoordination & Gleichstellungsmaßnahmen (m/w/d)
für das Projekt „Monitoring und Analyse von Gleichstellungsmaßnahmen im Kontext von Berufungsverfahren“ (MAGiB).
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Mitgliedshochschulen werden in der HRK durch ihre Präsidien und Rektorate vertreten. Die HRK hat gegenwärtig 272 Mitgliedshochschulen, an denen rund 90 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Damit ist die Hochschulrektorenkonferenz die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Gesellschaft und das zentrale Forum der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung im Hochschulsystem.
Worum es geht:
Aufbauend auf der im Jahr 2024 verabschiedeten HRK-Selbstverpflichtung zu Gleichstellung bei Berufungen zielt das Projekt auf die Auswertung und Analyse der im INKA-Instrumentenkasten eingetragenen Maßnahmen im Handlungsfeld „Berufungen“ ab. Im Abgleich zwischen Theorie und Praxis gleichstellungssensibler Berufungsverfahren wird die Bestandsaufnahme der Identifikation von Trends und Beispielen guter Praxis dienen und die Grundlage für einen lösungsorientierten Austausch mit allen relevanten Zielgruppen mit Blick auf den angestrebten Kulturwandel im deutschen Hochschulsystem bilden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.