Feste Anstellung

Referent Personalcontrolling & Stellenbewirtschaftung (m/w/d)

Technische Universität Nürnberg

📍 Nürnberg

PLZ: 90461

Region: D-PLZ 90

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.05.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die 2021 gegründete UTN ist eine innovative Universität mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz, interdisziplinärer Forschung und moderner Lehre. Mit flachen Hierarchien, digitalen Technologien und einer offenen, integrativen Kultur bietet sie ein zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld. Der nachhaltige Campus in Nürnberg wird das Zentrum eines neuen Stadtviertels und Heimat für rund 6.000 Studierende. Die Metropolregion Nürnberg überzeugt mit hoher Lebensqualität, guter Verkehrsanbindung und attraktiven Lebenshaltungskosten.

Referent Personalcontrolling & Stellenbewirtschaftung (m/w/d)

Du möchtest mit Zahlen arbeiten und gleichzeitig aktiv an der Gestaltung einer modernen Personalorganisation mitwirken? Dann bist du bei uns genau richtig. In dieser Rolle verbindest du Personalcontrolling mit Stellenmanagement und sorgst dafür, dass unsere Strukturen, Daten und Prozesse optimal ineinandergreifen. Du behältst den Überblick über Stellen, Budgets und Personalkosten, entwickelst aussagekräftige Analysen und unterstützt damit fundierte Entscheidungen auf allen Ebenen. Dabei arbeitest du eng mit HR, Finance und weiteren Bereichen zusammen und trägst maßgeblich zur Weiterentwicklung unserer Systeme und Datenqualität bei.

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Technische Universität Nürnberg

Die Technische Universität Nürnberg zeichnet sich nicht nur durch exzellente Bildungsangebote und innovative Forschung aus, sondern auch durch ein starkes Bekenntnis zur Inklusion und Chancengleichheit. Als Arbeitgeber fördert die Universität aktiv die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das Vielfalt wertschätzt und individuelle Stärken in den Vordergrund stellt. Die Technische Universität Nürnberg bietet attraktive Karrieremöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden eingehen, und sorgt für eine barrierefreie Gestaltung ihrer Arbeitsplätze. Das Engagement für ein integriertes Arbeitsumfeld spiegelt sich in verschiedenen Programmen wider, die sowohl die persönliche als auch die berufliche Entwicklung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung unterstützen. Jobsuchende aus dieser Zielgruppe finden in der Technischen Universität Nürnberg einen respektvollen und inklusiven Arbeitgeber, der ihnen wertvolle Perspektiven bietet und die Potentiale aller Mitarbeitenden bestmöglich fördert. Bewerbungen sind herzlich willkommen und werden mit Offenheit und Wertschätzung betrachtet, sodass jeder die Chance hat, Teil eines dynamischen und vielgestaltigen Teams zu werden.

Standort: Nürnberg

📮 PLZ: 90461

🗺️ Region: D-PLZ 90

📍 Koordinaten: 49.4476776, 11.0860739

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.