Feste Anstellung
Referent (m/w/d) für die IT-Sicherheit
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
11.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen in Wiesbaden umfasst die unmittelbar nachgeordnete Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main mit 35 Finanzämtern, die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sowie das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz mit insgesamt über 16.000 Beschäftigten.
Referent (m/w/d) für die IT-Sicherheit
Deine Chance: Mitgestalten, Lernen, Netzwerken!
In dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Position übernimmst Du vielfältige Aufgaben in Digitalisierungsprojekten zur Standardisierung der IT in der hessischen Landesverwaltung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Wiesbaden
🗺️ Region: D-PLZ 55
📍 Koordinaten: 50.0754356, 8.2466230
Ähnliche Stellenangebote
Stadtplaner/-in (w/m/d) für die Abteilung Stadtentwicklung
Landeshauptstadt Wiesbaden
📍 Wiesbaden
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wiesbaden liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes, eingebettet in eine der kultur- und erlebnisreich...
Details ansehen →
Busfahrer*in – Quereinstieg möglich
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
📍 Wiesbaden
⏰ Vollzeit
🏢 Transport & Logistik
In unserem Team von ESWE-Verkehr kannst Du richtig viel bewegen. Denn als innovativer Mobilitätsdien...
Details ansehen →
Sachbearbeiter/-in Digitalisierung & IT-Services (w/m/d)
Landeshauptstadt Wiesbaden
📍 Wiesbaden
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wiesbaden liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes, eingebettet in eine der kultur- und erlebnisreich...
Details ansehen →
Brandschutztechnische Sachbearbeiterin / Brandschutztechnischer Sachbearbeiter für das Sachgebiet Gefahrenverhütungsschauen (w/m/d)
Landeshauptstadt Wiesbaden
📍 Wiesbaden
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wiesbaden liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes, eingebettet in eine der kultur- und erlebnisreich...
Details ansehen →
Gärtner/-in für den Ausbildungsbereich (w/m/d)
Landeshauptstadt Wiesbaden
📍 Wiesbaden
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wiesbaden liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes, eingebettet in eine der kultur- und erlebnisreich...
Details ansehen →
CEO (m|w|d) der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
Kienbaum Consultants International GmbH
📍 Wiesbaden
⏰ Vollzeit
🏢 IT & Internet
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist der zentrale IT-Dienstleister der Hessischen...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.