Feste Anstellung

Referent Finanzen (m/w/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir sind der BKK-Landesverband NORDWEST und unterstützen unsere 14 Betriebskrankenkassen (BKK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und gestalten u.a. die wohnortnahe Gesundheitsversorgung für rund 3 Millionen BKK-Versicherte in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Als Verband bestehen wir bereits seit 1904 und beschäftigen rund 110 Mitarbeitende in den unterschiedlichen Bereichen.

Wir sind richtig gut, können uns aber mit IHNEN noch verbessern.

Im Geschäftsbereich Systemische Aufgaben & Internes Management im Referat Internes Management die Stelle als

„Referent Finanzen" (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Das Referat Internes Management ist unter anderen verantwortlich für die Bereiche Beschaffungen, Vergabe, IT, Personal, Finanzen und bildet die Schnittstelle zu den übrigen Fachbereichen des BKK-Landesverbandes NORDWEST und den externen Dienstleistern. Bei entsprechender Eignung ist perspektivisch die Übernahme weiterführende Aufgaben und Verantwortung möglich

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Über das Unternehmen

Logo von BKK-Landesverband NORDWEST Körperschaft des öffentlichen Rechts

BKK-Landesverband NORDWEST Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der BKK-Landesverband NORDWEST Körperschaft des öffentlichen Rechts in Duisburg zeichnet sich nicht nur durch seine hervorragenden Dienstleistungen im Gesundheitswesen aus, sondern auch als ein attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und bietet eine Vielfalt an Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten, die auf individuelle Stärken und Talente Rücksicht nehmen. Durch ein unterstützendes Arbeitsumfeld und gezielte Maßnahmen zur beruflichen Förderung schafft der BKK-Landesverband NORDWEST eine Kultur, in der sich jeder Mitarbeiter, unabhängig von seinen Fähigkeiten, wertgeschätzt und gehört fühlt. Ansprechende Arbeitsmodelle und Weiterbildungsmöglichkeiten fördern die persönliche und berufliche Entwicklung und tragen dazu bei, ein abwechslungsreiches und erfüllendes Arbeitsleben zu gestalten. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist der BKK-Landesverband NORDWEST daher eine ausgezeichnete Wahl, um ihre Karriere in einem modernen und inklusiven Unternehmen zu beginnen oder fortzusetzen.

Standort: Duisburg

🗺️ Region: D-PLZ 47

📍 Koordinaten: 51.4298210, 6.7484679

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.