Feste Anstellung
Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischen Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut - jeweils mit Approbation
BERATUNG FÜR FAMILIEN, ERZIEHENDE UND JUNGE MENSCHEN E. V. ( B E J )
📍 Braunschweig
Region: D-PLZ 38
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.04.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Der BEJ unterhält vier Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen in Braunschweig und Gifhorn. Der Verein und die Beschäftigten schaffen durch ihr Engagement ein innovatives und zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld. Es ist geprägt von dem Anspruch, den Ratsuchenden qualitativ hochwertige Beratung und Therapie in einem niederschwelligen Setting zur Verfügung zu stellen. Dazu bietet der BEJ seinen Beschäftigten einen anspruchsvollen Rahmen von Intervision und Supervision sowie die Möglichkeit zur internen und externen Fortbildung. Die Altersversorgung kann durch eine betriebliche Zusatzversorgung mit attraktiven Konditionen ergänzt werden.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Männliche Fachkräfte und Fachkräfte mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt.
Der Verein Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e.V. (BEJ) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für seine Beratungsstelle in Braunschweig (EB Jasperallee) eine bzw. einen
Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischen Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut - jeweils mit Approbation (siehe unten) -
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Braunschweig
🗺️ Region: D-PLZ 38
📍 Koordinaten: 52.2681389, 10.5258532
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.