Feste Anstellung

Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischen Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut - jeweils mit Approbation

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.04.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Der BEJ unterhält vier Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen in Braunschweig und Gifhorn. Der Verein und die Beschäftigten schaffen durch ihr Engagement ein innovatives und zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld. Es ist geprägt von dem Anspruch, den Ratsuchenden qualitativ hochwertige Beratung und Therapie in einem niederschwelligen Setting zur Verfügung zu stellen. Dazu bietet der BEJ seinen Beschäftigten einen anspruchsvollen Rahmen von Intervision und Supervision sowie die Möglichkeit zur internen und externen Fortbildung. Die Altersversorgung kann durch eine betriebliche Zusatzversorgung mit attraktiven Konditionen ergänzt werden.

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Männliche Fachkräfte und Fachkräfte mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt.

Der Verein Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e.V. (BEJ) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für seine Beratungsstelle in Braunschweig (EB Jasperallee) eine bzw. einen

Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischen Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut - jeweils mit Approbation (siehe unten) -

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Standort: Braunschweig

🗺️ Region: D-PLZ 38

📍 Koordinaten: 52.2681389, 10.5258532

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.