Feste Anstellung

Projektmanager*in Enterprise Service Management

Arbeitszeit

Vollzeit

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Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geistes­wissenschaftlichen Gebieten und ist damit eine der international führenden Forschungs­einrichtungen mit zahlreichen Nobelpreis­träger*innen in ihren Reihen.

Die MPG gründete zum 1. Januar 2026 die neue zentrale IT‑Einrichtung Max Planck Information and Technology (MaxIT). Diese bündelt und koordiniert zentrale IT‑Aktivitäten der MPG und ist ein verlässlicher Partner für Wissenschaft und Verwaltung. Sie besteht im Wesentlichen aus der bisherigen MPDL (Max Planck Digital Library) und der Abteilung IKT (Informations- und Kommunikations­technologie) der General­verwaltung. Als zentrale Einrichtung für IT und Bibliotheks­wesen gestaltet sie die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Technologien in den Bereichen Digitalisierung in Wissenschaft und Verwaltung, Open Science, Bibliotheks­wesen, Publishing, IT‑Infrastruktur sowie IT‑Sicherheit.

In enger Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Instituten und der General­verwaltung (GV) setzt die MaxIT auf eine effiziente Nutzung moderner digitaler Werkzeuge und Technologien, um die digitale Transformation in Wissenschaft und Verwaltung nachhaltig zu fördern.

Der Fachbereich Applikationen der Abteilung IKT sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Projekt­manager*in Enterprise Service Management.

Gestalten Sie die Zukunft der IT in Deutschlands renommiertester Forschungs­organisation
Die digitale Transformation lebt von Menschen, die sie mitgestalten. Wenn Sie Leidenschaft für IT‑Services, Führungs­kompetenz und einen strategischen Weitblick mitbringen, dann sind Sie bei uns richtig! Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die mit Leidenschaft und Expertise unsere IT‑Projekte zum Erfolg führt. Als Projekt­manager*in verantworten Sie die Gestaltung und Optimierung von digitalen Geschäfts­prozessen in unserer zentralen IT‑Einheit. Dafür übersetzen sie die Bedarfe verschiedener Fachbereiche in passgenaue IT‑Lösungen und steuern die Projekt­teams beim Auf- und Ausbau unseres zentralen Service-Management-Werkzeugs ServiceNow.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.