Befristeter Vertrag
Projektkoordinatorin / Projektkoordinator (w/m/d) bei der Stiftung Naturschutzfonds BW
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
22.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in Teilzeit (50% einer Vollzeitstelle) als
Projektkoordinatorin / Projektkoordinator (w/m/d)
zu besetzen. Die Einstellung erfolgt in Anlehnung an die geltenden Bestimmungen der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 11 TV-L. Die Einstellung erfolgt zeitlich befristet auf der Grundlage von § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die überwiegend als Förderstiftung tätig ist. Der Wirkungsbereich der Stiftung Naturschutzfonds ist Baden-Württemberg. Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ fördert die Stiftung Naturschutzfonds Projekte mit dem Ziel, positive Entwicklungen und Veränderungen im Naturschutz anzustoßen und neue Wege im Naturschutz zu ebnen. Der Stiftung Naturschutzfonds fließen die nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg festgesetzten Ersatzzahlungen zu. Die Stiftung trägt dafür Sorge, dass die Ersatzzahlungen möglichst im vom Eingriffsvorhaben betroffenen Naturraum für Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege zweckentsprechend eingesetzt werden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Koordination von Projekten im Bereich Naturschutz
- ✓ Entwicklung und Umsetzung von Fördermaßnahmen
- ✓ Überwachung der Verwendung von Ersatzzahlungen
- ✓ Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im Naturschutz
Die Stiftung fördert aktiv den Naturschutz in Baden-Württemberg.
Standort: Stuttgart
📮 PLZ: 70178
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 48.7667007, 9.1833000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.