Befristeter Vertrag

Produkt- und Community-Manager*in Castellum (m/w/d)

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung

📍 Berlin

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

26.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin (MPIB) ist ein international ausgerichtetes wissenschaftliches Institut. Wir wollen verstehen, wie und warum wir Menschen uns unterschiedlich entwickeln, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie diese einander beeinflussen. Angetrieben von der Überzeugung, dass wir unsere Lebensumstände so gestalten können, dass alle Menschen ihr persönliches Potential ein Leben lang ausschöpfen können, erforschen wir unser Verhalten, unsere Entwicklung und unsere Kompetenzen im Zusammenhang mit unserer physischen, gesellschaftlichen und technologischen Umwelt.

Der Servicebereich Research Data & Information des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung sucht zum 01.05.2026 für ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördertes Projekt eine*n

Produkt- und Community-Manager*in Castellum (m/w/d)

(befristet für max. drei Jahre, E 13 TVöD; max. 39 Wochenstunden)

Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch in Teilzeit ausübbar. Aufgrund variierender Arbeitsumfänge innerhalb der Projektlaufzeit ist die Stelle idealerweise für ein Jahr in Vollzeit und weitere zwei Jahre in Teilzeit mit 50 % zu besetzen. Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet für maximal 36 Monate.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Max-Planck-Institut für Bildungsforschung

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung

Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin ist nicht nur ein führendes Forschungsinstitut, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Institut setzt sich aktiv dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung Gleichstellung erfahren und ihr volles Potenzial entfalten können. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und individuelle Unterstützung fördert das Max-Planck-Institut die Vielfalt seiner Belegschaft und heißt talentierte Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Hintergründen herzlich willkommen. Das wissenschaftliche Umfeld ist geprägt von Offenheit und Teamgeist, wodurch jede*r Mitarbeitende die Möglichkeit hat, aktiv an innovativen Bildungsforschungsprojekten teilzunehmen. Die Philosophie des Max-Planck-Instituts basiert auf der Überzeugung, dass diverse Perspektiven einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Exzellenz leisten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur spannende Karriere Perspektiven, sondern auch eine wertschätzende Kultur, die individuelle Stärken fördert und unterstützt.

Standort: Berlin

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.